Verliehenes Geld einklagen ohne Vertrag?

4 Antworten

Zuerst solltest Du mal die Summe  zur Rückzahlung fällig stellen. Dazu forderst Du Deine "Freundin" nachweisbar schriftlich per Einwurfeinschreiben unter datumsgenauer Fristsetzung auf Dir das Geld zurückzuzahlen. Dadurch setzt Du sie ordnungsgemäß in Zahlungsverzug. Drohe ihr auch damit daß Du nach Fristablauf ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen wirst.

Nach Fristablauf kannst Du online einen Mahnbescheid beantragen. Dazu fallen allerdings Gerichtskosten an, die Du vorlegen mußt. Bei 1000,-€ dürften sie sich um ca. 30,- bis 40,-€ bewegen. Diese Lösung ist billiger als einen Anwalt einzuschalten, der auch nur ein Mahnschreiben wie oben verfasst und dann einen Mahnbescheid veranlaßt.

Falls Deine "Freundin" keinen Widerspruch auf den Mahnbescheid erhebt kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und daraus dann die Pfändung einleiten.

Widerspricht Deine "Freundin" der Forderung müßtest Du Deinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Gericht begründen. Allerdings kommen dann noch weitere Gerichts- und ggfs. Anwaltskosten hinzu. Dann könntest Du immer noch überlegen ob Du das Prozeßkostenrisiko eingehen und die Sache weiter verfolgen willst.

Wird schwierig, dass nur mit FB Chat zu beweisen aber es ist besser als es nicht zu versuchen.1% Chance ist besser als 0%

Danke erstmal, dachte mir schon das es wenig bringt.

Ist keine Riesen Summe aber immerhin 1000 Euro, dann versuch ich es mal auf einen freundlichen und normalen Weg.

Wenn sich die Summe für ne Klage lohnt, dann geh zum Anwalt. Must halt erstmal überall in Vorkasse gehen.