Verleumdung via E-Mail an dritte Personen

3 Antworten

unser einziger ITB-Beauftragter

Also ein Fachmann, der sich über die gesetzlichen Rahmenbestimmungen präzise im Klaren sein musste. Sehr clever.

ist zuständig für die Migration unserer Computer; Im Zuge dessen fand er beim Löschen alter Mails auf dem Rechner eines Kollegen zufällig eine 1 Jahr alte Mail mit seinem Namen. Er öffnete die Mail

...und weiter ist auch nichts mehr sazu zu sagen. Verstoß gegen das Postgeheimnis sowie das BDSG, zudem ein schwerwiegender Verstoß gegen den innerbetrieblichen Datenschutz. Die Einsichtnahme in die Kommunikation Dritter ist nur mit deren Zustimmung und/oder - soweit es sich um angeordnete Einsichtnahme handelt etwa zur Gefahrenabwehr - nur nach Rücksprache mit dem Betriebsrat bzw. mit einer richterlichen Verfügung zulässig.

Der Kollege war ziemlich schockiert darüber, druckte die Mail aus aus ging damit zum nächst höheren Vorgesetzten

Tolle Idee.

Der Personalrat hat nun meinem Kollegen geraten, dass er seinerseits ein Fehlverhalten zugeben (Datenschutzrechtlich) soll und das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen soll.

So ist es. Ihm droht nicht nur eine Abmahnung, sondern aufgrund der Schwere des Verstosses die fristlose Kündigung. Außerdem können AG und der Autor der Mail gegen ihn rechtliche Schritte einleiten.

Ich für meinen Teil, finde es eine bodenlose Frechheit, dass die Denunzierung eines Kollegen sowie seiner Familie noch nicht einmal angesprochen wurde

Das tut hier nichts zur Sache; der Inhalt fällt eben unter das Postgeheimnis. Somit gilt diese Mail als nicht existent, weil die Einsichtnahme bereits rechtswidrig war. Jegliche Maßnahme wird damit automatisch unmöglich. Der Autor kann sogar unter Strafandrohung gerichtlich eine Verbreitung und Weitergabe unterbinden lassen.

Ich dachte mir, dass auf einem dienstlichen PC auch nur dienstliche Daten sein dürften, alles andere ist nicht erlaubt

Die Abgrenzung zwischen dienstlich und nicht dienstlich ist nicht ohne Weiteres möglich; dazu müsste jedoch sich im AV oder in einer Dienstanweisung Entsprechendes finden lassen. Das ändert aber nichts daran, dass die Kommunikation grundsätzlich geschützt und auch der AG nicht berechtigt ist, hier Einblick zu nehmen ohne Genehmigung.

Mein Kollege sowie seine Familie leiden unter dieser Situation natürlich, da er sich vom Opfer zum Schuldigen gemacht fühlt.

Der Kollege hat sich selbst vom Opfer zum Täter gemacht.

Niemand ist berechtigt, die Mails anderer zu lesen, erst recht nicht der IT Beauftragte. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anderer. Was in den Mails drinsteht, obs privat oder dienstlich ist, ist völlig irrelevant. Er sollte froh sein, wenn er mit einer Abmahnung davon kommt.

Auch Emails fallen unter das Fernmeldegeheimnis(auch als Postgeheimnis bekannt). Somit ist es logischerweise verboten diese Email als dritter zu öffnen und zu lesen. Es ist nicht nur verboten sondern starfbar. Wenn in der Email wirklich verleumnet wird, ist das eine gute Frage ob er das überhaupt zur Anzeige bringen kann.Denn eine Verleumnung ist nur etwas was in wirklichkeit nicht stimmt und der Chef muss wissen das es nicht stimmt (z.B. sagt er: Der arbeit nie, ist faul | obwohl er jeden tag hart arbeitet und der chef das weiss) und weil zur aufdeckung der Straftat eine andere Notwendig war.

Dein Kollege sollte sofort sein Fehlverhalten einsehen und sich entschuldigen, er kann dafür nicht nur aus der Firma fliegen sondern theoretisch hinter Gitter gehen.

Wenn ein Netzwerkadministrator in meiner Firma (falls ich eine hätte) auch nur eine Email lesen würde, würde er sofort rausfliegen, es gibt diese Gesetze nicht umsonst und das vertrauen zum MItarbeiter ist weg. Sowas ist ein NOGO!!

Gruß