verleumdung am arbeitsplatz : alkohol

5 Antworten

Ja, kannst du. Du bzw. die Staatsanwaltschaft, sollte sie den Fall übernehmen, muss beweisen können, dass er wusste, dass er log. Sollte dies nicht der Fall sein wäre es Üble Nachrede.

Verleumdung: bis zu 2 J. oder Geldstrafe

Üble Nachrede: bis zu 1 J. oder Geldstrafe

Wahrscheinlich wird der eine kleinere Geldstrafe und Gerichtskosten zahlen müssen.

Zusätzlich solltest du vor dem Zivilgericht auf Schadensersatz klagen, alternativ leitest du während dem Strafverfahren ein Adhäsionsverfahren ein. Bei letzterem würden solche Schadensersatzansprüche schon vor dem Strafgericht geklärt werden. Umso besser du es rüber bringst, umso mehr Schmerzensgeld bekommst du von ihm.

Also: Strafantrag einreichen ("anzeigen") und Schadensersatz vor dem Zivilgericht fordern, damit das unübliche Adhäsionsverfahren eingespart wird.

Ja, kannst du. Allerdings setzt Verleumdung voraus, dass der, der etwas behauptet, weiß, dass es nicht stimmt, was er sagt - das ist hier schwierig nachzuweisen. Aber üble Nachrede ist in jedem Fall drin.

ja kanst du durchaus sonst beschwere dich zusätzlich noch beim abreitgeber da skan bis hin zur kündigung führen wen der das nicht unterläst...

Ja klar ist das Verleumdung und evtl Rufmord, einfach mal mit deinem Rechtsbeistand abklären oder direkt zur Polizei.

Nö, es ist höchstens üble Nachrede. Verleumdung setzt voraus, dass derjenige von Anfang an weiß, dass er etwas unwahres über den Betroffenen behauptet.

@Krullfelix

Und Rufmord gibt es nicht, dass ist nämlich die Verleumdung oder üble Nachrede.

Sprich mal mit Deinem Vorgesetzten über den Typen und darüber das er Euch beiden die Arbeitszeit stielt....