Verletztengeld steuerfreie Beiträge berücksichtigt?

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Hoi.

Hier mal etwas Fachliteratur:

"Lohnsteuerfreie Zuschläge sind Entgelt für die Unfallversicherung

Abweichend vom Krankenversicherungsrecht werden in der gesetzlichen Unfallversicherung auch lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) dem Arbeitsentgelt zugerechnet (§ 1 Abs. 2 SvEV). Bislang war unklar, ob die für die Berücksichtigung beim  Verletztengeld geforderte Regelmäßigkeit auch auf diese lohnsteuerfreien Zuschläge bezieht.

Bisher waren vom Arbeitgeber die Arbeitsentgelte der letzten 3 Monate nur dann in den entsprechenden Entgeltbescheinigungen anzugeben, wenn das Bruttoarbeitsentgelt in jedem der letzten abgerechneten 3 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig vom vereinbarten Bruttoarbeitsentgelt abwich.

Berücksichtigung nur bei regelmäßiger Zahlung?

In der Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletztengeldes nach §189 SGB VII i. V. m. VV Generalauftrag Verletztengeld wurde festgelegt, dass die Krankenkassen bei der Berechnung des Verletztengeldes auch steuerfreie SFN-Zuschläge zu berücksichtigen haben (Pkt. 3.2). Eine Regelmäßigkeit wird dabei nicht gefordert. Deshalb sah die Entgeltbescheinigung bei einem Arbeitsunfall grundsätzlich nur die Angabe der im letzten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlten lohnsteuerfreien SFN-Zuschläge vor.

Regelmäßigkeit ist keine Voraussetzung

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, der GKV-Spitzenverband und die Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger haben sich am 6.11.2012 in Berlin hierzu geeinigt. Im TOP 1 des jetzt veröffentlichten Besprechungsergebnisses wurde festgehalten, dass künftig für die Berücksichtigung der lohnsteuerfreien SFN-Zuschläge keine Regelmäßigkeit (Zahlung in den letzten 3 Monaten) gegeben sein muss.

Wird laut Entgeltbescheinigung ein festes Monatsgehalt gezahlt, ist ab sofort stets der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung der ggf. gezahlten lohnsteuerfreien SFN-Zuschläge maßgebend."

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/lohnsteuerfreie-zuschlaege-beim-verletztengeld-ohne-regelmaessigkeit_242_177560.html

Ciao Loki

Die Krankenkasse kann Däir da meist nicht viel dazu sagen. Besser ist es, Du informierst Dich bei der BG, die das ja im Endeffekt bezahlen muss.

Du wirst von der BG auch nur das bekommen, was Dein Arbeitgeber dort gemeldet hat.

Leider leitet die BG einen an die Krankenkasse weiter die es berechnen.

BG egal welche ich angerufen habe haben mich dorthin weitergel

@Giotto1988

Hm, war bei mir nicht so. Ich konnte mich immer mit der BG auseinandersetzen. Die Krankenkasse hat eben nur bezahlt.