Verletzten meine Eltern ihre Aufsichtspflicht wenn sie alleine in den Urlaub fahren?

17 Antworten

Wenn sie es euch zutrauen und euch als vernünftig einschätzen, dann verletzen sie die Aufsichtspflicht nicht.

Die ältere ist ja schon fast erwachsen und wenn die ein wenig auf die 15jährige acht gibt, geht das schon mal.

Ich würde es allerdings nicht tun. Ich würde eine erwachsene Person als Aufsicht ins Haus holen, wenigstens stundenweise. Nicht wegen dem Essen oder Schule usw., sondern einfach, dass die Kinder das Gefühl haben, dass sie nicht alleine sind.

Am 14 ist man kein Kind mehr. Ihr bekommt als Jugendliche mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten/Verantwortung. Ihr seit jetzt auch strafmündig. Man muss daher Jugendliche nicht 24/7 beaufsichtigen.

Seit froh, dass Euch die Eltern auch Selbtverantwortung zutrauen.

Wenn Ihr z.B. das Haus abfackelt, müssten Eure Eltern zwar finanziell haften, strafrechtlich aber Ihr.

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo,

damit Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen, muss erst ein" Schaden" verursacht werden.

Sprich, wenn Ihr alles macht wie immer und nicht negativ auffallt, kann auch niemand euren Eltern eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht unterstellen.

https://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflicht-eltern

Also übertreibt es nicht und beweist euren Eltern das ihr Vertrauen in euch gerechtfertigt ist.

Viel Spaß allen

Eine Aufsichtspflichtverletzung liegt - neben eventuellen strafrechtlichen Bedingunhen - erst vor, wenn ein Schaden entstanden wäre, aus dem ein Schadenersatz erwächst (Paragraph 823 BGB). Sie kennt aber die Grenzen, wenn der Schaden auch bei Aufsicht entstanden wäre bzw. der Aufsichtspflicht Genüge getan wurde. Das heißt, dass man einer 15- und 17-jährigen Person ein gewisses Schuldbewusstsein einräumen muss, um zu wissen, was richtig und falsch ist und somit kein Schaden anstellen wird.

Irgendwie schockiert mich diese frage. Zu meiner Zeit wäre niemand nur auf die Idee gekommen, darin eine Aufsichtspflichtverletzung zu sehen. Da sieht man echt, wie sich die Zeiten ändern.

Aber auch heute gilt es noch nicht als Aufsichtspflichtverletzung. . Sie meinen anscheinend, daß man Euch trauen kann.

Auch heute leben Kinder z.T. mit 15 noch immer schon ganz alleine, wenn es z.B. die Lehrstelle oder die Schule erfordert. Natürlich sind auch da dann ja die Eltern nicht aus der Welt. Das Telefon wurde schon vor geraumer Zeit erfunden.