verlassenes haus betreten was erwartet mich?

11 Antworten

Hallo comet123,

strafrechtlich gesehen hast Du insofern Du nichts zerstört hast lediglich einen sogenannten Hausfriedensbruch nach folgenden Gesetz begangen:


§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Wie im zweiten Absatz zu lesen ist, wird die Tat nur dann verfolgt, wenn der Besitzer einen Strafantrag gestellt hat. Ich denke mal, da Dich die Polizei diesbezüglich vorgeladen hat, ist der Strafantrag fristgerecht gestellt worden.

Ich an Deiner Stelle würde mich mal mit dem Hausbesitzer in Verbindung setzen, Dich ganz brav bei ihm für das Eindringen in das Haus entschuldigen und drum bitten, dass er keinen Strafantrag stellt, bzw., wenn wie von mir vermutet dieses schon geschehen ist, dass er diesen Strafantrag wieder zurück zieht. Zurückziehen kann er den Strafantrag übrigens jederzeit, sogar wärend der Gerichtsverhandlung noch.

Wir kein Strafantrag gestellt bzw. wird der Strafantrag zurück gezogen, bleibt das Ganze für Dich ohne Folgen.

Aber selbst wenn der Strafantrag weiterhin bestand hat, wird vermutlich nicht viel passieren.

Denke das Verfahren wird, insofern Du noch Ersttäter bist mit oder ohne Auflagen eingestellt.

Das schlimmste was Dir passieren kann ist eine ganz geringe Geldstrafe, die sich nach Deinem Einkommen richtet oder eine Freiheitsstrafe die selbstverständlich noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Denke auch nicht, dass die Tat so hoch bestraft wird, dass Du einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen wirst.

Mit 18 kannst Du auch Glück haben, dass Du noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst. Dann wird es nur eine erzieherische Maßnahme in Form von paar Sozialstunden geben.

Aber wie gesagt, ich würde versuchen einem Gerichtsurteil zu entgehen, indem ich dem Hausbesitzer bitte keinen Strafantrag zu stellen, bzw. wenn dieser gestellt wurde, dass dieser zurück gezogen wird. Dann hat sich die Sache für Dich erledigt und Du wirst irgendwann Post vom Staatsanwalt bekommen, dass das Verfahren gegen Dich eingestellt wurde.,

Schöne Grüße
TheGrow

Da der Mann wohl nicht derHauseigentümer ist, kann er noch nicht einmal Strafantrag stellen. Die Polizei würde höchstens, falls sie Nichte besseres zu tun hat, den Eigentümer informieren. Ferner ist das ein Privatklagedelikt, insofern auch ziemlich harmlos.

Hallo, comet. Erst mal gar nix, denn die P. will eure Version der Geschehnisse hören. Danach entscheiden Richter / Staatsanwalt, ob es zur Klage wegen was auch immer kommt. Es macht sich übrigens gut wenn man zur Vernehmung (ca. eine Stunde Dauer) geht, obwohl man nicht muß. Dann kommt es drauf an, ob man das Haus gewaltsam öffnete oder einfach rein gehen konnte. Blah - blah...da gibt's x Möglichkeiten als was dein Eindringen bewertet werden kann. Nur Mut und geh hin, berichte einfach, warte dann ab und mach dich nicht verrückt, lG.

... geh hin, berichte einfach, warte dann ab und mach dich nicht verrückt, lG.

... oder mach einfach von Deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch und schweige zu der Dir zur Last gelegten Tat!

es soll spucken?? bist du nass geworden??

Hoffe ihr habt nichts kaputt gemacht um dort rein zukommen. Ihr müßt erst mal gar nichts dazu sagen. Ihr müßt euch nichts selbst Belasten. Hört euch das an und sollte es eine Anzeige geben, geht zu einem Anwalt.