Verlassen des Schulgeländes

5 Antworten

Soweit ich weiß, darf man das Schulgelände gar nicht verlassen. Egal wie alt Du bist. Du verlierst den Versicherungsschutz und wenn es zu einem Unfall kommt, kann es sein, dass Du auf den Kosten sitzenbleibst. Anders sieht es aus, wenn ein anderes Schulgelände nur zu erreichen ist, wenn du das alte Schulgelände verläßt.

Nein, dies ist nicht korrekt. Es lautet folgend im Schulgesetz (§§ SchulG)

Der Versicherungsschutz besteht auch in den Pausen und Freistunden auf dem Schulgelände sowie auf dem Weg zur Schule. Selbst wenn Schülerinnen und Schüler in der Mittagszeit nach Hause gehen, um Mittag zu essen und nachher wieder zur Schule zurückkehren, um am Nachmittagsangebot teilzunehmen, bleibt der Versicherungsschutz für den direkten Weg nach Hause und zur Schule zurück bestehen.

Die Aufsichtspflicht der Lehrer wird NICHT verletzt und der Versicherungsschutz bleibt bestehen, sofern es ein direkter Weg nach Hause zum Mittagsessen oder auch zu einer naheliegenden Lebensmittelbude geht. Es dürfen jedoch KEINE Luxusgüter, wie CD, DVD, Zigaretten o.ä. gekauft werden. Der Versicherungsschutz, sogar zu einem naheliegendem Laden, erlischt sogar dann nicht für den minderjährigen Schüler, wenn er KEINE Erlaubnis hatte! Wenn er jedoch ohne Erlaubnis erwischt wird, dann folgt meist eine disziplinarische Maßnahme z.B. Hausordnung abschreiben. Eine Erlaubnis muss oder sollte im Schülerausweis fest niedergeschrieben sein (hierzu konnte ich beim Schulministerium nur Fragen und Antworten finden, jedoch noch keine Quelle mit §§) Die Aufsichtspflicht wird geregelt in folgenden Zeilen: Erlass Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht -

Einem Volljährigem Schüler, der die Schulpflicht durch die mindest Jahre (10 Jahre) abgeleistet hat (also ab 11. Klasse - oder auch wenn er 18. Jahre in der 10. Klasse ist) kann NICHT das Verlassen verboten werden. Hier greift NICHT ein lapidares Schulgesetz, sondern unser GG (Grundgesetz!).

Ich selbst bin aktuell im Djungel der §§ gelandet und suche für einen noch spezielleren Fall alle Informationen. Schüler - 15 Jahre - Schulkiosk auf dem Gelände abgerissen, damit die Mensa (welche unterirdische Qualität mit überteuerten Preisen anbietet) zwangsweise genutzt werden muss. Der Schüler hat die volle Erlaubnis der Erziehungsberechtigten in der Mittagspause (1 Stunde) das Schulgelände zur vernünftigen Nahrungsbeschaffung (ca. 350m) zu verlassen. Laut dem SchulG sind die Lehrer somit von der Aufsichtspflicht entlassen und der Versicherungsschutz besteht. (wenn etwas passiert, können Nachteile entstehen ; weniger Geld für Arbeitsunfähigkeit etc. etc.) Jedoch DARF es gesetzlich sein.

Nun gibt es ein letztes Argument, dass die Lehrer nicht alle kontrollieren könnten und somit die Schule ermächtigt sei pauschal ein Verbot zu verhängen.

Mein letzter Punkt in der Recherche, hoffe nun kann mir jemand helfen, ist die Schule VERPFLICHTET auf Weisung der Erziehungsberechtigten identisch zu handeln als ob eine Person mit Vollendung vom 17. Lebensjahr (18 Jahre) vor Ihnen steht.

Es ist theoretisch, denn wenn man solche Schritte begeht hat es dieser Schüler u.U. nicht mehr leicht. Jedoch ziehen wir diese Schritte nun STARK in betracht. Die neue Direktorin macht den Anschein sich noch beweisen zu müssen. Schülern ist nur noch Wasser und Apfelschorle erlaubt, und wenn unser Kind Trauben-Schorle möchte? Diverse Schuhmodelle von NIKE sind verboten, da diese auch von einer Gruppe der Techno-Szene (Gabber) getragen werden, die leider fälschlicherweise von Unwissenden als Rechts angesehen werden. Im Gegenteil, es wird zwar Glatze getragen, jedoch eben KEINE BOOTS wie bei Rechten, sondern spezielle Turnschuhe. Gabber sind i.d.R. LINKS haben trotzdem rein gar nichts mit einer politischen Richtung zu tun.

Weiterhin zählt Nike wohl noch nicht zu verbotenen Schriften, Zeichen o.ä. Eine richtig kleine UMBRIDGE ;) Auf der anderen Seite für KALTE POMMES mit CURRYWURST, die nach Tomatensaucen-Wurst schmeckt, verbrannt, warmgehalten und dann trotzdem KALT serviert wird ... dafür noch EUR 4,- / Tag zahlen (Mensa von der Stadt OHNE Subventioen der Stadt) ist eine Unverschämtheit.

KURZ: WENN EINE ERLAUBNIS DER ELTERN VORLIEGT, SOMIT KEIN GRUND DER AUFSICHTSPLFICHT BESTEHT UND WEITERHIN VERISCHERUNGSSCHUTZ BESTEHT, KANN HIER DIE SCHULE ÜBERHAUPT EIN VERBOT AUSSPRECHEN? IST DIE SCHULE LAUT SchulG VERPFLICHTET DEN EINTRAG DER ERLAUBNIS IM SCHÜLERAUSWEIS VORZUNEHMEN? Wenn ich hier keine Antwort erhalte, werde ich mal versuchen beim Schulministerium telefonisch Auskunft einzuholen.

am besten gar nicht, du verlierst den versicherungsschutz der schule. wenn was passiert kommst du in erklärungsnot

Ich bin 13 Jahre alt & gehe auch in ein Gymnasium. Wir druften ab der 6ten Klasse in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Aber auch nur um nach Hause zu gehen und zu Essen.

Hoffentlich kannst du was mit meiner Antwort anfangen :).

Das würde ich tunlichst unterlassen.

Beim Verlassen des Schulgrundstücks aus privatem Anlass bist Du nicht mehr versichert.

Das kann fatale Folgen haben.