Verlängerung oder Neubeginn der Gewährleistungs-/Garantiezeit nach Austausch?
Liebe Community,
ich bin schon am verzweifeln und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mal angenommen:
Im Mai 2011 wurde ein Motorradhelm gekauft. Dieser ist im April 2012 kaputt gegangen. Vom Geschäft wurde ein Austausch des Gerätes durchgeführt (kein neuer Helm, denn das Austauschgerät wies schon leichte Kratzer auf) Auf die Nachfrage, ob man einen Kassenzettel bekommen könne war die Antwort in etwa: „Tut mir leid, aber dann würde sich die Garantie ja um weitere zwei Jahre verlängern.“ Auf Nachfrage ob dies nicht automatisch der Fall sei wurde dies verneint.
So nun die Frage:
Ist es erlaubt, dass auf das Austauschgerät keine neue Garantie gegeben wird? Ist es rechtens, dass einem kein Beleg etc in die Hand gegeben wurde, sodass man nachweisen könnte dass es sich um ein Austauschgerät handelt?
Hab schon etliche Sachen durchstöbert aber ich denk ich bring da zu oft was durcheinander.
Was vielleicht noch hilfreich sein könnte die Gewährleistungs und Garantiebestimmungen in den AGBs:
1.Gewährleistung: Ist die Ware bei Übergabe an den Käufer mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir sind berechtigt, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich i. Ü. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Kaufsache an den Kunden. 2. Zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen ist die Vorlage des Originalkaufbeleges erforderlich. Die Möglichkeit, den Kauf fehlerhafter Ware von uns anderweitig nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.>
Am hilfreichsten bei meiner „Recherche“ schien mir die Seite:
Aber wie schon gesagt: Ich glaub ich bring da zu oft was durcheinander :(
Ein anderer Fall der mich eben zweifeln lässt ob das so rechtens ist:
Mein Computer (der Marke von einem bekannten Genie das vor kurzem gestorben ist) war dreimal defekt, Ich hab ein Austauschgerät (Dies was ein Neugerät) bekommen. Dort meinten die Mitarbeiter, dass der Austausch wie ein neuer Kauf sein und die Garantie von neuem läuft. (Anhand der Seriennummer kann man ja zu jedem Service Centergehen und das Gerät reparieren lassen; und da das Austauschgerät nagelneu war ist das mit der Garantie auch kein Problem)
Beruht dies einzig auf die Kulanz des Herstellers?
Mit freundlichen Grüßen
Antwortsuchend8
4 Antworten
Zu (1) dass agieren ist rechtens.
Zu (2) dass beruht auf Unternehmensphilosophie die sich an dem Amerikanischen Markt orientiert.
Würde es sich nicht so verhalten, 3 Jahre Garantie, könnte es vorkommen dass nach 34 Monaten ein Gerät den Geist aufgibt und bei einem Austausch, Alt gegen Neu eine erneute Garantiezeit ins unermessliche ausufert.
Richtlinien in Kaufverträgen definieren ein vorgegebenes Verhalten, dass auf Kulanzbasis veränderlich ist, ein Gesetz beschreibt eine Tatsache, die einzuhalten und somit nicht veränderlich ist.
Danke, für die Auszeichnung.
Ist es erlaubt, dass auf das Austauschgerät keine neue Garantie gegeben wird?
Ja das ist nicht nur erlaubt, sondern dies ist überall so, ansonsten würde unter Umständen die Garantie unendlich bestehen, und hätte zur folge, dass niemand mehr eine Garantie geben würde.
Ebenso verhält es sich bei der Gewährleistung, dort muss nur der Mangel beseitigt werden, was auch ein Austausch zur Folge sein kann, aber auch dort verlängert sich die Gewährleistung nicht.
Wie schon gesagt bei Apple ist dies zumindest nicht so und bei dem user maratonga auch nicht (hat auch neuen beleg + neue garantiezeit bekommen)
Aber danke für deine Antwort!
Das ist mir mal mit einer elektrischen Kettensäge passiert. Vor Ablauf der Garantiezeit ging der Motor kaputt. Der Baumarkt hat sie anstandslos ausgetauscht gegen eine neue und als ich nach einem Beleg fragte, da dieses neue Gerät ja auch 2 Jahre Garantiezeit hat, sagten die "Ja" und gaben mir einen Beleg. Die größern Betriebe wissen mehr über Ihre Rechte und Pflichten Bescheid als kleinere (meine Erfahrung). Was ich jetzt nicht so verstehe ist, warum du nicht darauf bestanden hast, einen funkelnagelneuen Helm zu bekommen. Und weshalb ist der alte kaputtgegangen? Das Problem ist wohl jetzt eher, dass du gar nix beweisen kannst, oder war bei dem Austausch jemand dabei?
Ich würde an deiner Stelle zu einer ortsansässigen Verbraucherzentrale gehen und den Fall schildern. Weil das Problem halt einfach ist, dass du jetzt keinen neuen Helm hast. Oder du schreibst einen sogenannten Garantiefallbericht, wann du in dem Laden warst, dass du den Helm zurückgegeben hast und einen (neuen) dafür bekommen hast, gehst mit dem Zeugen nochmal in den Laden und lässt das unterschreiben. Nur, ich frage mich, ob sich der Aufwand lohnt, ob der Helm so teuer war und ob er wieder nach einem Jahr kaputtgehen muss. Solche Dinge sind Erfahrungssachen. Ist auch ganz gut, dass du die Frage gestellt hast, weil andere dann vielleicht vorsichtiger mit so einem Umtausch umgehen. Aber ob es dir noch etwas nützt, kann ich leider nicht sagen.
hast du eine neue Rechnung erhalten? ich meine genauso eine die aussieht und das gleiche drauf steht wie beim ersten kauf? also mit betrag und oben drauf steht rechnung
@profdrhouse: nein ich hab keine neue rechnung erhalten (laut dem verkäufer weil die garantie ja sonst wieder von vorne anfangen würde, da ich dann eine rechnung mit aktuellem datum hab)
@maratonga: sicher bist du dir aber auch nicht, wie es rechtlich aussieht oder? naja waren über 160 euro was der helm gekostet hat, also kein billlig kram ;)
Na, diese Aussage vom Verkäufer, daraus lässt sich doch was machen: Dass die Garantiezeit wieder anfängt und du deshalb keinen Beleg erhältst... Ich bin mir sicher, dass du das Recht auf eine neu beginnende Garantiezeit hast, denn das eine Teil war kaputt, das neue wäre neu und da ist die Garantiezeit eben auch 2 Jahre. Rechtlich ist das so. Aber - du sagtest ja, es sei ein bereits gebrauchter Helm und das weiß ich natürlich nicht.
ok danke ich schau mal was sich draus machen lässt :)
Ich bin mir sicher, dass du das Recht auf eine neu beginnende Garantiezeit hast, denn das eine Teil war kaputt, das neue wäre neu und da ist die Garantiezeit eben auch 2 Jahre. Rechtlich ist das so
oooh gott was ist das für ein unwissen was du hier verstreust.
Wird die Sache innerhalb dieses Zeitraumes ausgetauscht, so beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen. Vielmehr läuft die Garantiezeit nach dem vereinbarten Zeitraum ab. In unserem Beispiel also nach einem Jahr, auch wenn nach 8 Monaten die Sache ausgetauscht wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn es in der Garantie vereinbart wurde.
Oh Gott, wie bist du denn drauf? Wenn ich ein neues Gerät erhalte, beginnt die Garantiezeit für dieses neue Gerät ab dem Zeitpunkt, ab ich ich das Gerät erhalten habe. Wenn ich ein Austauschgerät erhalte, ist das sicher anders. Nix anderes habe ich geschrieben.
wenn etwas getauscht oder repariert wir hat man keine neue garantie das war noch nie so und wird auch nie so werden. SO OFT WIE MAN ZAHLT SO OFT HAT MAN GARANTIE
Wie schon gesagt bei Apple ist dies zumindest nicht so und bei dem user maratonga auch nicht (hat auch neuen beleg + neue garantiezeit bekommen)
Aber danke für deine Antwort!
das ist kulanz. man hat kein recht auf neue Garantie.
Ja da war jemand dabei der das bezeugen kann!
Was sollte ich deiner Meinung nach tun? Denn bei dir hört es sich ja so an als ob ich doch einen Beleg bekommen sollte