Verlängerung der Gültigkeit der theoretischen Fahrprüfung?
Moin allerseits, Ich habe derzeit das Problem, dass Anfang April das Jahr seit der theoretischen Prüfung rum ist, und ich aufgrund vieler Umstände kaum Fahrstunden nehmen konnte, vermutlich schaffe ich es auch nicht bis dahin die praktische Prüfung zu bestehen, daher meine Frage: Unter welchem Umständen bzw. WIE kann man eine Verlängerung der Gültigkeit beantragen? Bin nicht sonderlich begeistert davon das ganze Prozedere nochmal zu machen und weitere 100€ zu blechen....
2 Antworten
Zu allen Vorschriften der Fahrerlaubnis (FeV) können Ausnahmen genehmigt werden. Dazu aus der FeV:
§ 74 Ausnahmen
(1) Ausnahmen können genehmigen
1. die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen von allen Vorschriften dieser Verordnung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller, es sei denn, dass die Auswirkungen sich nicht auf das Gebiet des Landes beschränken und eine einheitliche Entscheidung erforderlich ist,
2. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von allen Vorschriften dieser Verordnung, sofern nicht die Landesbehörden nach Nummer 1 zuständig sind; allgemeine Ausnahmen ordnet es durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden an.
Da die Verlängerung der Frist für das Ablegen der praktischen Prüfung Auswirkungen auf das gesamte Bundesgebiet und darüber hinaus hat (dort überall dürfte der Betroffene mit seinem verspätet erworbenen Führerschein ja fahren) ist für die Genehmigung der Ausnahme das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zuständig.
Ich fürchte allerdings, dass eine Begründung wie: " ... ich aufgrund vieler Umstände kaum Fahrstunden nehmen konnte" nicht für eine Genehmigung ausreicht. Du wirst bessere Gründe liefern müssen, um das Ministerium davon zu überzeugen, dass es in deinem besonderen Einzelfall von der gesetzlichen Regelung abweichen müsse ...
Beantragen kannst du lange ... aber leider laesst sich das nicht verlaengern. Im Gesetz ist die Frist von einem Jahr ohne Moeglichkeit der Verlaengerung fest vorgeschrieben. Daher geht das nicht.