Verlängerung ALG 1 bei Weiterbildung mit Bildungsgutschein
Ich habe mich zwar belesen, aber ich komme einfach nicht klar: Verlängerung des ALG 1 bei Weiterbildung wird 2:1 angewendet. Wie ist das gemeint?
Mein Beispiel. Zahlung ALG 1 bis 1.4.14 Weiterbildung z.B. 100 Tage beginnend im Okt. 2013 Wird die eigentliche Zeit um die Hälfte der Weiterbildungszeit (50 Tage) gekürzt oder hängt man die Hälfte der Zeit der Weiterbildung hinten an ? - hier also 20.5.14)
Würde Ersteres gelten - wer macht da eine Weiterbildung als Arbeitsloser freiwillig??? Ich danke für eine Aufklärung!
2 Antworten
Bei Alg bei Weiterbildung mindert sich das Alg um einen Tag für 2 Tage Weiterbildung, d.h. du hättest dann 50 Tage länger Alg.
Beachte jedoch, dass solltest du vor Beginn der Weiterbildung weniger Restanspruch als 50 Tage hast du nach der Weiterbildung min. einen Restanspruch von 30 Tagen. Aber wenn der Restanspruch vor der Weiterbildung unter 30 Tage war, z.B. 20 Tage hast du nach der Weiterbildung auch nur noch 20 Tage Restanspruch.
So wie ich die 2:1 verstehe, machst du 100 Tage Weiterbildung und verlängerst damit deinen Anspruch auf ALG I um 200 Tage.
"http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/arbeitslosengeldrechneronline/fortbildung/fortbildung.html"
So wie es auf der Seite steht, ist es so, dass du während der Weiterbildung den vollen Anspruch auf ALG 1 hast, aber eben nur der halbe angerechnet wird. Also wenn du 100 Tage lang die Weiterbildung machst, und du Anspruch auf 100 Tage ALG 1 hättest, hast du nach Ende der Weiterbildung noch Anspruch auf 50 Tage.
das wäre toll, aber diese (für mich neue Variante) kann ich mir nicht vorstellen.