Verklagen nach OP

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Hallo

hat deine Stiefmutter vor der OP die Risiken der OP unterschrieben?

bestimmt, denn sonst würde gar keine OP gemacht worden sein.

und dort steht bestimmt auch drin, dass evtl die Nerven einen Schaden abbekommen, oder?

jetzt weiß ich natürlich nicht wie es aussieht, wenn der Arzt die Nerven durchtrennt hat:-(

am besten, und das muss sie ja sowieso, einen Anwalt konsultieren, der kennt sich besser aus wie wir hier

Die gleiche OP hatte mein Vater auch an beiden gehabt und es waren keine Risiken angegeben, seinen Händen gehts außerdem super

@Hackbraten01

sorry, aber bei jeder OP muss eine Einverständniserklärung unterschrieben werden.

Die OP hört sich nach Karpaltunnelsyndrom an und da wird sehr knapp an den Nerven geschnitten.

@ginatilan

die Einverständniserklärung wurde unterschrieben und wenn es dieses Karpaltunnelsyndrom sein sollte, jedenfalls ist ihre/seine Hände immer eingeschlafen

@Hackbraten01

dann war es das Karpaltunnelsyndrom.

und bei der Einverständniserklärung wird auf Gefahren der OP hingewiesen.

@ginatilan

Danke für den Stern, gibt's was neues?

Wenn Deine Mutter tatsächlich beweisen kann, dass der Arzt gepfuscht hat und sie vorher über die Risiken und möglichen Folgen nicht informiert wurde, dann kann sie klagen. Wenn nun aber der Arzt beweisen kann, dass er keinen Fehler gemacht hat und Deine Mutter mit ihrer Unterschrift bestätigt ja, dass sie informiert war, wird sie vor Gericht verlieren. Ich bin mal am Ellbogen operiert worden und es ist nicht gelungen. Ich habe damals einfach zu lange mit der OP gewartet, die Entzündung war schon zu weit und der Nerv zu sehr geschädigt. Das kann ein Arzt vor der Operation manchmal gar nicht erkennen. Deine Mutter müsste also auch beweisen oder zumindest glaubhaft machen, dass sie frühzeitig operiert wurde. Sie soll auf jeden Fall eine zweite und auch dritte Meinung einholen. Sollte sie sich entscheiden zu klagen, wird sie viel Geduld und gute Nerven brauchen. Und immer das Risiko haben, am Ende auf den ganzen Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Ich bin damals nicht mal auf die Idee gekommen, zu klagen. Ich wusste vorher, dass es schief gehen kann. Ich hatte einfach Pech, der Arzt hat mich gut informiert und ich würde mich auch wieder von ihm operieren lassen. Die Folgen für mich waren: eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Schmerzen bei Überbelastung und Muskelschwund. Ich musste meine Arbeitszeit verkürzen mit entsprechenden finanziellen Verlusten beim Einkommen und später in der Rente. Dafür mache ich aber nicht den Arzt verantwortlich. Er hat sicher sein Bestes gegeben.

Ich würde auf jeden Fall eine 2. Meinung von einem anderen Arzt einholen! Wenn der den ärztlichen Fehler bestätigt, erst dann würde ich einen Anwalt für Medizin bzw. Patientenrecht einschalten!

Klar kannst du, es wird wahrscheinlich ein Langer und teurer Prozess.

Die gleiche OP hatte mein Vater auch an beiden gehabt und es waren keine Risiken angegeben

jeder Operateur sichert sich ab, es ist Gesetz das auf evtl Risiken vor einer noch so kleinen OP hingewiesen werden muss!