Verkehrssicherungspflicht verletzt oder bleiben wir auf unserem Schaden sitzen?
Hallo,
meine Frau hat gestern mit dem Auto auf einem kleinen Eckchen grün einen sehr großen Stein erwischt, welcher uns einen Schaden von rund 4000€ beschert hat. Das Gras auf diesem Grundstück war so hoch, dass man aus Autofahrerperspektive die Steine nicht hat liegen sehen. Sie musste ungefähr 20cm auf diesen Grünstreifen ausweichen, da auf dieser engen Straße rechts noch andere Fahrzeuge parkten.
Haben wir irgendwelche Chancen auf Schadensersatzansprüche seitens des Eigentümers - welcher wissentlich und mit Absicht die Steine dort positioniert hat um das befahren des eigenen Grundes abzuwenden. Wenn das Gras kurz ist sieht man sie auch, aber nun war das Gras so hoch - etwa 60-70cm, so dass sie wirklich gar nicht zu sehen waren.
Gibt es irgendeine Aussicht auf Erfolg?
Danke für eure Meinungen.
5 Antworten
Sie musste ungefähr 20cm auf diesen Grünstreifen ausweichen
Blind würde ich da nie reinfahren - da hätte auch ein Graben sein können; sehe keine Chance für euch, hoffentlich habt ihr ne Vollkasko, die wird den Schaden übernehmen
und wenn man da reinfahren sollte - gaaanz langsam; dann wäre auch ein Schaden in der Höhe nicht entstanden
auch dann, die Eile hat dann halt zu warten - oder einfach früher losfahren, dann gibt es keine Eile
hast bzw. hattest du mal kleine Kinder? da läuft morgens nun nicht immer alles nach Plan und wir sind an sich ein sehr gut organisierter Haushalt.
Die Kinder mit dem SUV in den Kindergarten fahren und dann die Schulkinder auf die Umwelt-Demo bringen. So ist es richtig. Nicht zu vergessen noch unterwegs die Verpflegung mit einem halben Zentner McDonalds Müll einzusammeln.
Wird schwer. Ist weder Strasse noch weg. Und einfach die Grundstücke anderer zu befahren geht nicht wirklich.
Die Verkehrssicherungspflicht gilt für Straßen und Wege. (Auch Privatwege) bei nem Grünstreifen wird das nach meiner Ansicht schwer.
Insbesondere wenn das Gras so hoch stand und man nicht sehr vorsichtig fährt. (Könnte ja was drinne sein)
Bei 4k Schäden muss es ja schon ordentlich Rums gemacht haben.
Woher weisst du das die Steine mit Absicht da liegen?
In dem Falle könnte man vermuten daß bekannt war das dort Steine liegen.
Insbesondere wenn es ein regelmäßig befahrener weg war.
Das zahlt eure Vollkasko. Da hat halt niemand lang zu fahren.
Mit welcher Berechtigung ist sie denn ein fremdes Grundstück befahren?
Wenn die Straße zu eng ist, für eine Durchfahrt, darf man eben nicht fahren.
Was hat deine Frau auf einem Privatgrundstück mit dem Auto zu suchen?
Sie darf den verursachten Schaden auf dem Grundstück zahlen, bzw. muss dies ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden.
Ich hoffe ja, dass deine Frau den Schaden dem Eigentümer des Grundstücks gemeldet hat. Wenn nicht fällt dies unter Fahrerflucht und ist strafbar.
Nun werd mal nicht gleich so patzig, wie schon geschrieben - sie wich anderen Fahrzeugen aus, die die Straße in entsprechendem Maß versperrten. Im Grundstück ist ja kein Schaden entstanden, außer dass der Stein um 10cm verschoben wurde... und eventuell 3 bis maximal 12 Grashalme abgeknickt wurden...
und eventuell 3 bis maximal 12 Grashalme abgeknickt wurden...
klar ohne die, die du nicht gezählt hast ...
Wenn du hier Fragen stellst, musst du schon damit rechnen, dass unsere Antworten den deutschen Gesetzen und den Versicherungsbedingungen entsprechen.
Wenn dir dies nicht passt, suche dir bitte ein anderes Forum, das sich besser für Kinderfragen eignet.
Deine Frau hat gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen und gegen das Strafgesetzbuch.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und wird mit der Härte des Gesetzes bestraft.
Und mit Sicherheit, hat es auf dem Grundstück Furchen von dem Auto gegeben und auch ein Gärtner verlangt für die Behebung dieser Schäden einige Euros, die ihr zahlen dürft.
Ergänzung: Patzig bist hier nur DU! Oder soll ich besser schreiben KINDISCH!
ja, aber würdest du so handeln, wenn du in Eile bist? Das war morgens am Kindergarten und sie musste zur Arbeit...