verkehrspsychologische beratung unterschied zur MPU?

3 Antworten

Hi,

Moin ich würd gern mal interessehalber wissen wo der unterschied zwischen MPU & verkehrspsychologischer beratung liegt sollte es einen geben?

Der Unterschied ergibt sich schon aus dem Namen - bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung geht es um die Feststellung der Fahreignung, bei der verkehrspsychologischen Beratung gibt es lediglich eine Verhaltensempfehlung.

habe gelesen das bei einer verkehrspsychologischen beratung es nur eine Empfehlung ist aber keine Pflicht

Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist in dem Falle de facto Pflicht - es gibt eine Empfehlung, die man umsetzen sollte. Hat man teilgenommen, aber hält sich nicht an die Empfehlung, behält man die Fahrerlaubnis trotzdem (vorerst).

Nimmt man nicht teil, wird die Führerscheinstelle die Konsequenz daraus ziehen (Verkehrsteilnehmer will an seinem Fehlverhalten nicht arbeiten) und die Fahrerlaubnis mit ziemlicher Sicherheit entziehen.

LG

Ergo will man sie behalten sollte man es auf jedenfall machen :) danke dir

Hallo Saniontheroad ,

 Eine  verkehrspsychologischen Beratung  wird nicht angeordnet sondern nur "nahegelegt" , empfohlen.

Es besteht keine Pflicht an einer solchen teilzunehmen ,

Auch hat das Teilnehmen bzw. Nichtteilnehmen  keine Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen .

Bei einer verkehrspsychologischen wird man auf die MPU vorbereitet, primär geht es aber darum seine bisherigen Fehler klar zu erkennen. Und darüber hinaus Strategien zur künftigen Vermeidung zu entwickeln. Soweit ich weiß ist dies aber freiwillig. Kommt aber ganz gut bei der eigentlichen MPU an.

In der MPU selbst wird man quasi etwas auf den Kopf gestellt, und körperlich sowie neurologisch Untersucht. Es wird Blut abgenommen, ein Urintest Drogenscrening, Alkohol... usw... Man muß Reaktionstests absolvieren, soweit ich noch weiß einen längeren Fragebogen ausfüllen. Und es gibt ein ausführliches psychologisches Gespräch am ender der MPU. Danach folgt dann das Gutachten was man Kopie später per Post bekommt. So war es zumindes vom Ablauf her bei mir damals.

das heist im grunde das so oder so eine MPU dann auf einen zukommen wird? oder erst bei einem weiteren schweren verstoß wie ein A delikt? weil im BGS Katalog steht bei 2 a verst. in der probe empfehlung zur verkehrspsychologischen beratung aber nix zur MPU deswegen etwas verwirrend

@19andy89

Wann eine MPU fällig wird entscheidet allein das Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle, oder aber es wird in einem gerichtlichen Verfahren richterlich angeordnet so weit ich weiß.

Wenn du im Straßenverkehr auffällig geworden bist, dann kann ein freiwilliger Besuch bei dem Psychologen durchaus positiv gegenüber der Behörde gewertet werden, wenn dieser seitens der Behörde empfohlen wird oder wurde.

Also um mal zu schildern das es weniger verwirrend von mir aus ist :D ich bef. mich noch in der Probezeit (unverlängert) ich wurde auf einer kreuzung geblitzt das weiss ich defenetiv habe es blitzen sehen war zur der zeit dort alleine erlaubt waren 30 (keine zone 30) hab das schild dummerweise verpennt fuhr mit 50-55 ca. also deut. zuviel dazu noch über eine gelbe ampel die vieleicht wärend des überfahrens der kontakt schleife rot wurde aber dies kann ich nicht belegen das also ob es rot war und ich mind. 21 zu schnell *inkl abzug der tolleranz kann ich nur spekulieren aber auf kein fall 100% sagen daher gehe ich einfach vom schlimsten aus das wären 2x A Verstoß am gleichen tag gleiche zeit gleiche stelle in der unverläng. probezeit mich lässt es nicht los es ist wie ein virus im kopf das warten macht mich echt kirre ^^ da ich es massiv bereue diese blödheit meinerseits nun weiter im thema ^^ was ich mich frage was mir ggf. blüht sollten es echt 2x a sein ob beide verstöße gewertet werden oder nur ein verstoß? daher ja auch die frage ob die verkehrspsychologische beratung eine MPU ist oder halt was anderes. P.S. darf ich fragen was dir passiert ist? du musst natürlich nichts sagen :) geht ja auch niemanden was an. lg

@19andy89

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine das der Führerschein bei 2 A-Verstößen nacheinander innerhalb der Probezeit weg ist.

Bei einem A-Verstoß ist neben dem Bußgeld und Punkt das Aufbauseminar Pflicht, und eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

Na klar darfst du fragen.

Ich musste ein Aufbauseminar absolvieren, den ich aber nicht gemacht habe. Als Folge war der Führerschein weg. Blöd wie ich damals aber war, bin ich weiter ohne Führerschein gefahren, und wurde dann tatsächlich auch 2 mal erwìscht worden. Bei einer Fahrt ohne Führerschein bin ich sogar einem hinten drauf gerauscht.

Damals musste ich vor Gericht, und es gab neben dem Bußgeld eine Führerscheinsperre von 9 Monaten. Danach musste ich den Führerschein komplett neu Beantragen, vorher aber eìne MPU hinter mich bringen. Ein damaliger Bekannter der Fahrlehrer ist und auch diese Aufbauseminare durchführt riet mir, bei der MPU dem Psychologen als Grund zu sagen warum ich einfach so gefahren bin.

Also keine Geschichten zu erzählen, und auch sonst nix derartiges zu machen. Was dann auch tatsächlich so geklappt hat. Die MPU selbst hat knapp 5 Stunden gedauert, und nach ca. 6 Wochen hatte ich das positive Gutachten, nach weiteren 7 Wochen auch den Führerschein.

also wenn ich den bgs richtig gelesen habe beim ersten 1 a delikt + 2 jahre und die jew. strafen und AFS für anfäng. und wiederholtem a verstoss in der verlängerten probezeit entzug oder MPU und dann entzug aber was einem blüht in der normalen probe mit 2x A auf ein schlag dazu findet man nichts

@19andy89

Das hast du richtig gelesen. Aber wenn es bei einem A-Verstoß schon zu einem Aufbauseminar kommt, und die Probezeit verlängert wird, dann wird doch wohl bei 2 A-Verstößen die Strafe noch härter sein denke ich.

Und eine härtere Strafe als FS Entzug würde mir da nicht einfallen.

Eben die frage beschäftigt mich in andern foren wo ich so gefragt habe auch hier letzte woche wurde gesagt das nur einer der verstöße geahndet wird immer der schwerste sollten aber beide gleich schwer sein wohl auch dann nur einer bzw beide als 1 delikt

Und auch dir möcht ich danken für dein offenes ohr bzw auge :)

einem die verkehrspsychologische beratung Empfolen wird man aber sagt möchte man nicht wäre die Fahrerlaubnis dann solange weg bis man sie gemacht hat?

Nein ,

Es ist eine Empfehlung an einer solchen Teilzunehmen aber keine Pflicht !

Nach §2a Abs. 2 Nr. 2 STVG

ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

Solltest du nach Ablauf der 2 Monatigen Frist 1 weiteren A Verstoß bzw. 2 B Verstöße begehen , wird dir die Fahrerlaubnis entzogen .

Auch dir erst einmal vielen dank =) also ist es keine MPU ^^ sorry aber ich verwirre bei den ganzen bussgeld sachen sehr schnell gut sollte es im bußgeldbescheid so stehen das es empfohlen ist werde ich dem nach kommen weil ich ja zu meiner tat stehen möchte und meine reue zeigen möchte und auch alles daran setzen werde das es nicht wieder vorkommt was heist augen auf im verkehr... was ich mich allerdings auch mit einem anderen usher hier frage auch ist folgendes:

ich versuchs so kurz zu machen wie es geht :D ich wurde Geblitzt auf einer strasse wo 30 erlaubt sind (keine 30er Zone) mit ca. 50-55 Kmh also ca. 20-25 kmh zuviel (genaues tempo weiss ich nicht) und dazu habe ich eine Gelbe ampel überfahren ob sie auf rot geschaltet hat wärend ich die weisse linie passiert habe kann ich echt nicht sagen was ich sagen kann ich habe es blitzen sehen das es wegen dem Tempo war kann ich 100% Bestätigen da es ja sehr zuviel war aber ob es mich wegen einem evtl. Rotlicnt auch hat das kann ich gar nicht sagen... es kann sein aber halt auch nicht aber ich gehe immer glich vom schlimmeren aus was in dem fall halt vieleicht 2 A Verstöße sind in der Unverlängerten probezeit.

Nur was ich mich seid dem frage was passiert einem in der Unverlängerten probezeit wenn man 2 A-Delikte einkassiert am Selben tag am selben ort und selbe zeit werden beide verstöße geahndet und wenn ja was würde das für mich bedeuten? leider findet man genau so eine fragestellung über google nicht nur was bei einem A delikt passiert oder nach der verlängerrung der probe was bisher bei mir ja nicht der fall ist weil ich habe mehrfach gelesen das nur einer der beiden A Verstöße geahndet wird oder halt der Schlimmere aber stimmt das? und einige sagen halt auch das wenn es echt 2 sind beide A-Verstöße untersch. geahndet werden sprich 1x Probezeit verlängerung um 2 jahre + AFS für fahranfänger und die jew. strafen und den nr 2. Ein Fahrverbot + MPU und die jew, strafen.

@19andy89

Man darf 2 Dinge nicht mischen oder gar verwechseln .

Ein Bußgeldbescheid ist das Strafrechtliche . Ob du nun zu schnell warst und oder über die Rote Ampel bist wird hier sanktioniert .

Du musst abwarten was dir vorgeworfen wird .

probezeitmaßnahmen werden im Bußgeldbescheid nicht erwähnt !

Die Probezeitmaßnahmen sind Verwaltungsrechtliche Maßnahmen ,

Diese werden erst ergriffen wenn ein eintragungsfähiger Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist .

Selbst wenn dir die Geschwindigkeit und der Rotlichtverstoß vorgeworfen wird , hast du nur mit der ersten Stufe der Probezeitmaßnahmen zu tun .

Anordnung ASF mit Fristsetzung . Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Erst wenn Du das ASF in der Frist absolviert hast werden beim nächsten verstoß  wieder Probezeitmaßnahmen ergriffen .  

Also nur um sicher zu gehen das ich es richtig verstanden habe Also sollte beides rechtskräftig sein wird es "nur" ein ASF +2 Jahre und die jew. strafen wie bußgelder und punkte aber es wird kein einzug der fahrerlaubnis was das jetzt betrifft? sorry verl. schnell bei sowas den überblick

@19andy89

Richtig verstanden .

Der Entzug der Fahrerlaubnis hast du nicht zu befürchten . Evtl. bedingt durch die Ampel ein Einmonatiges Fahrverbot . 

ich danke dir für dein Offenes ohr bzw auge :) und deine gute erklärung :) ich hätte echt gedacht das es beides getrennt gehandelt wird und beides jew. einzeln bestraft wird...

Lieber Lkwfahrer1003 was mich aber am rande mal dazu interessiert kannst du mir sagen wie es kommt das nicht beide verstöße in dem falle einzeln geahndet werden?

@19andy89

Angenommen du wurdest zu schnell mit roter Ampel geblitzt .

Im Bußgeldbescheid ( Strafrecht ) wird man dir beide vergehen in Tateinheit vorwerfen . Man bildet hierzu nur eine Geldstrafe ( § 19 OWIG ) sowie punkte und evtl. Fahrverbot für die Rote Ampel .

Die FEB ( Fahrerlaubnisbehörde, Verwaltungsrecht  ) kann nur einen Verstoß ahnten . Der zweite verstoß kann nur geahndet werden wenn die Maßnahmen aus dem ersten verstoß abgeschlossen sind .   

Das is ja auch mal was ^^ hätte echt gedacht es werden beide verstöße einzeln gahndet und bestraft