Verkehrskontrolle: Drogen- und Alkohol test erlaubt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

darf die die Polizei nach einem negativen Alkoholtest einen Drogentest anordnen ?(Augen glasig/rot)

Ja.

Der Grund liegt einfach darin, rote und glasige Augen, das muss eine Ursache haben.

Und die Möglichkeiten werden einfach nacheinander abgeprüft.

Grund 1.) Müdigkeit. Kann sein, muss aber nicht. Gibts auch kein Test für.

Grund 2.) Allergie / Fahrtwind. Gibts auch kein Test für.

Grund 3.) Alk. Gibts einen test für.

Grund 4.) BTM. Gibts einen test für.

Mit dem Alktest wird angefangen. Ist der negativ, macht man den näächsten Test.

Die Polizei muss nicht eine Münze werfen, um einen davon auszusuchen, die machen alles durch, der Reihe nach.

Deine Frage ist sehr naiv.

Wenn ich das mal übersetzen und überspitzen darf:

"Ich habe eine Machete in der Hand,
darf die Polizei mich dann auch nach weiteren Waffen durchsuchen?"

Verstehst Du was ich meine?

Auffällige Reaktionen wie glasige, gerötete Augen haben eine Ursache.
Das kann Alkohol sein, sicher aber nicht nur ein Bier.
Wenn der Alko-Test also nichts nachweisen kann, dann wird weiter gesucht.

Außerdem kann eine Blutprobe auch von anderen Personen angeordnet werden:
https://verkehrslexikon.de/Module/Blutprobe_ohne_Richter.php

Niemand wird Dich fahren lassen, wenn der Verdacht besteht, dass mit Dir etwas nicht stimmt.

Polizisten dürfen also Alkohol und Drogenteste bei einer Kontrolle durch führen und ich habe keine Chance ?

@5Cyber3

.

Sie werden das immer ausreichend damit begründen können,
dass sie körperliche Auffälligkeiten festgestellt haben.
Ein gegenteiliger Fall ist mir nicht bekannt, dass also Polizisten für eine Fehleinschätzung zur Verantwortung gezogen wurden.

Das ist meine Laien-Meinung, allerdings gestützt auf ein paar Jahre Erfahrung zum Thema.
Versuch es mal beim Verkehrsportal in deren Forum. Da "treiben" sich Fachleute wie Polizisten und Anwälte herum, die können das sicher auch erklären.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php

@Crack

Danke dir !!!

Wenn die Polizei einen Verdacht hat, muss sie den Drogentest sogar anordnen.

Würden sie es nicht tun, wären sie u.U. sogar in der Haftung, wenn dieser Drogensüchtige später einen Menschen überfährt.

Man kann verweigern, bei einem begründeten Verdacht geht es dann jedoch mit auf die Dienststelle und dort erfolgt eine Blutentnahme. Die Blutentnahme darf inzwischen nicht mehr nur ein Richter anordnen sondern auch die Polizei selber, das wurde geändert.

man kann alle tests zwar verweigern. aber dann wird man mit zur wache genommen und muss blutabgeben.

das geht nur mit richterlichem Beschluss und meine Frage ist ob der den geben darf wenn der Alkohol Test negativ war

@5Cyber3

ich denke nein.

@Amicorum

Danke aber das bringt mich nicht weiter

@5Cyber3

Wenn ein Verdacht besteht, dass der Autofahrer Drogen genommen hat, dann muss dieser Test angeordnet werden.

Oder wäre es dir lieber dass dieser Drogensüchtige einige Zeit später, einen Menschen zu Tode fährt?