Verkehrgesellschaft verklagen?

8 Antworten

Hallo,

das war kein Kontrolleur sondern ein Betrüger.

Ein richtiger Kontrolleur wird dir auf Verlangen immer seinen Ausweis zeigen. Er hätte dir auch gesagt, an wen du dich im Falle einer Beschwerde wenden musst.

  1. Wenn sich der Mann nicht ausgewiesen hat, hast du es hoffentlich auch nicht getan! So leichtgläubig kann man eigentlich nicht sein. Hast du eigentlich die Strafe bezahlt oder eine entsprechende Nachricht mitbekommen?
  2. Was das Zeitfenster angeht - wenn das so stimmt (und schließlich hast du ja ein gültiges Ticket als Beweis mit Datum und Uhrzeit der Entwertung), kannst du sicher Beschwerde einlegen.
  3. Solltest du mal einen Gedanken daran verschwenden, ob du nicht ein wenig an deiner Wortwahl feilen solltest. Südländer als Affen zu beschimpfen halte ich nicht für den richtigen Weg.

Nicht entwert bedeutet -> Schwarzfahrer.

Dann tut man ja Schwarzfahren in dem Moment in dem man einsteigt. Geht ja mal garnicht, dass man 5 Sekunden ohne entwerteten Ticket in der Bahn steht, ne?

@TiredUnderdog

Der weg zum DIREKTEN Entwerten ist drin!

Rein juristisch gesehen bist du schwarz gefahren, da wird dir auch kein Richter helfen. Das ist nicht ratsam. Auf Kulanz wird man Dir, wenn du einen netten Brief schreibst, vielleicht die Hälfte der Strafe erlassen, weil der Fall uneindeutig ist.

Das Kontrollpersonal hat sich aber auszuweisen, es könnte ja jeder Kontrolleur spielen. Du warst ja hoffentlich nicht so blöd, bar zu bezahlen.

konnte der Mann sich ausweisen?

da wenn man sich hinsetzt, so kann bereits der Tatbestand des Schwarzfahrens erfüllt sein. Warum nicht gleich nach Einsteigen abstempeln und dann hinsetzen. Wieviel Toleranz die Kontrolletties gewähren - keine Ahnung.

konnte er sich nicht ausweisen und damit hast für nüscht was bezahlt.

das darfst unter Erfahrung verbuchen.

die Gesellschaft verklagen - das muss schon wehtun - Anzeige wegen Betrug gegen Unbekannt