Verkauf von Plagiaten?

6 Antworten

Der Verkäufer dem drohen hohe Strafen.

Gibt da spezielle Anwälte die überziehen dann Händler mit extrem teuren Abmahnungen udn Unterlassungerklärungen und Schadensersatz wird auch noch zusätzlich fällig.

Die Kunden gehen bislang straffrei aus.

Das ist eine Straftat.

Was ist eine Markenfälschung?

An Markenfälschungen oder Produktpiraten gerät man oftmals im Ausland oder im Internet. Diese verkaufen Produkte, die fälschlicherweise einem – meist bekannten und beliebten – Urheber zugesprochen wird. Laut § 143 Absatz 1 des Markengesetzes (MarkenG) wird eine Strafe wegen Markenfälschung fällig, wenn im geschäftlichen Verkehr

 

  1. ohne Zustimmung des Rechteinhabers ein Zeichen benutzt wird (dabei ist es egal, ob das Zeichen identisch oder nur sehr ähnlich ist – vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG),
  2. ein Zeichen in der Absicht benutzt wird, die Wertschätzung einer bekannten Marke auszunutzen oder zu beeinträchtigen (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG),
  3. ein identisches oder ähnliches Zeichen auf Verpackungen, Etiketten oder ähnlichem angebracht wird, obwohl es nach § 14 Abs. 4 untersagt ist,
  4. die geschäftliche Bezeichnung durch Unbefugte genutzt wird (vgl. § 15 Abs. 2 & 3 MarkenG).

https://www.advocado.de/ratgeber/markenrecht/markenschutz/markenfaelschung-und-die-konsequenzen.html

Konsequenzen für den Verkäufer einer Markenfälschung

Was auf den Verkäufer gefälschter Ware zukommt, ist in jedem Land unterschiedlich. In Deutschland bestraft das Markengesetz die Verletzung von Markenrechten gemäß § 143 MarkenG mit einer Geldstrafe bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Betreibt der Verkäufer die Produktpiraterie gewerbsmäßig oder ist in einer Bande mit anderen Verkäufern von Fälschungen zusammengeschlossen, wird eine Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt.

 

Hierbei sind zwei Begriffe klar zu trennen: Der geschäftliche Verkehr (siehe Kapitel 1 – § 143 Abs.1 MarkenG) beschreibt den Verkauf einiger Piratenprodukte – unabhängig, ob an Fremde, Bekannte oder Verwandte. Der gewerbliche Handel (§143 Abs. 2 MarkenG) hingegen bedeutet eine regelmäßige Einnahmequelle durch die Markenfälschungen. Daher wird der gewerbliche Verkauf härter bestraft als der geschäftliche.

Der Verkauf gefälschter Markenware ist in Deutschland strafbar. Entsprechende Erläuterungen hast Du hier ja schon zur Genüge erhalten.

Der Käufer kann auf zivilrechtlichen Wege eine Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages (Original liefern oder geldlicher Ersatz) betreiben. Dazu gibt es diverse höchstrichterliche Entscheidungen, z.B. zu eBay, BGH Urteil vom 28.3.2012 - VIII ZR 244/10

Gefälschte Ware wird eingezogen, wenn die Lieferung auffällt.Und zwar ersatzlos. Wenn du Pech hast, kommt dann noch eine dicke Unterlassungserklärung mit der entsprechenden Anwaltsrechnung dazu.

Dann kann man wegen Betrug angezeigt werden und der Käufer hat das Recht auf Schadenersatz. Dazu kommt ein Verstoß gegen das Markenrecht.