Verkauf von Musterprodukten
Seit kurzer Zeit bin ich keine Tupperberaterin mehr. Jetzt möchte ich meine Vorführprodukte und Lagerbestände verkaufen. Dies möchte ich im Rahmen eines Garageverkaufes tun und habe dafür bei Facebook eingeladen. Jetzt wurde ich von meiner ehemaligen Gruppenberaterin abgemahnt, dass ich dich nicht dürfte und Tupperware rechtliche Schritte gegen mich einleiten könnte! Kann mir jemand sagen, wieder die Rechtslage ist? Ich habe zwar die Richtlinien zur Zusammenarbeit als Tupperwareberaterin unterschrieben, aber da stand nichts darüber, wie ich mich nach meiner Zeit als Beraterin erhalten muss. Es ist lediglich erwähnt, dass ich während meiner Zeit als Beraterin nur im Rahmen einer Tupperparty Produkte verkaufen darf. Eine Bekannte hat mir gesagt, sie hätte mal gehört, dass Beraterinnen erst ein Jahr nach Beendigung der Beratertätigkeit diese Produkte verkaufen dürfen. Ich habe aber weder solch eine Vereinbarung gelesen, noch unterschrieben. Kann mir jemand sagen, wie ich mich jetzt verhalten muss? Es sind alles meine Produkte, die ich über Tupperware bezogen und auch bezahlt habe! Somit gehe ich davon aus, dass ich diese Produkte jetzt auch nach eigenem Ermessen verkaufen kann.
3 Antworten
Da du den Plastikmüll von Tupper auch selbst kaufen musstest da diese Firma ja auch noch Geschäfte mit ihren eigenen Drückerkolonnen macht dürfte nichts gegen einen Verkauf sprechen denn du hast das Zeug ja erworben und darfst es auch wieder verkaufen
Deklarieren als Gebrauchtware ,das stimmt wegen den Vorführungen dann kann dir keiner was wollen
Hallo Pippimobil, ich bin aktive Beraterin und kann dir leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Nehme aber ganz stark an, dass deine Gruppenberaterin nur keine billige Konkurrenz will. Was definitiv NICHT erlaubt ist (und da kann es wirklich Konventionalstrafen geben) ist, Willkommensgrüße und Gastgeberinnen-Geschenke zu verkaufen. Denn dafür hast du nur eine "Beteiligung" bezahlt (also nicht den vollen Preis). Ansonsten denke ich, dass du deine gebrauchte Tupperware bzw. Vorführ-Produkte schon verkaufen kannst. Bei aktiven Beraterinnen ist es ganz klar geregelt: Wir dürfen definitiv gar keine Tupperware verkaufen - auch keine gebrauchten Sachen von der Oma oder so. Aber da du ja nun aufgehört hast, dürfe das eigentlich kein Problem sein - aber wie gesagt, so ganz genau, weiß ich es leider auch nicht!