Verkauf von Musterprodukten

3 Antworten

Da du den Plastikmüll von Tupper auch selbst kaufen musstest da diese Firma ja auch noch Geschäfte mit ihren eigenen Drückerkolonnen macht dürfte nichts gegen einen Verkauf sprechen denn du hast das Zeug ja erworben und darfst es auch wieder verkaufen

Deklarieren als Gebrauchtware ,das stimmt wegen den Vorführungen dann kann dir keiner was wollen

Hallo Pippimobil, ich bin aktive Beraterin und kann dir leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Nehme aber ganz stark an, dass deine Gruppenberaterin nur keine billige Konkurrenz will. Was definitiv NICHT erlaubt ist (und da kann es wirklich Konventionalstrafen geben) ist, Willkommensgrüße und Gastgeberinnen-Geschenke zu verkaufen. Denn dafür hast du nur eine "Beteiligung" bezahlt (also nicht den vollen Preis). Ansonsten denke ich, dass du deine gebrauchte Tupperware bzw. Vorführ-Produkte schon verkaufen kannst. Bei aktiven Beraterinnen ist es ganz klar geregelt: Wir dürfen definitiv gar keine Tupperware verkaufen - auch keine gebrauchten Sachen von der Oma oder so. Aber da du ja nun aufgehört hast, dürfe das eigentlich kein Problem sein - aber wie gesagt, so ganz genau, weiß ich es leider auch nicht!