Verkauf von "Gratis"-Ware legal?

2 Antworten

natürlich, was Du geschenkt bekommen hast, gehört Dir und Du kannst damit machen, was Du willst. Bei ebay werden z.B auch oft Kosmetikproben zum Verkauf angeboten, die das Geschäft selbst nicht verkaufen darf, deshalb steht extra "unverkäufliches Muster" drauf - das gilt aber nur für den Handel, nicht für Privatpersonen, die das geschenkt bekommen haben. Es ist völlig legal, das zu verkaufen.


Geschenkt=deins=du kannst damit machen was du willst :D

das stimmt so nicht ganz...kostenlose TEster dürfen nicht verkauft werden....das steht idR auch auf der Verpackung drauf

@labernicht88

selbstverständlich dürfen die verkauft werden - nur nicht vom Handel selbst. Wer es geschenkt bekommen hat, dem gehört es und er darf damit machen, was er will