Verkauf eines Plagiates - Rechte für Verkäufer?
Hallo,
eine Freundin und ich hatten letztens ein interessantes Thema.
Und zwar hatte ihre Cousine eine Tasche bei Ebay verkauft in der Annahme das es ein Originalprodukt war. Hatte aber nirgends gestanden das es ein Original ist. 3..2..1..war sie dem Käufer seins und 3 Wochen später kam ein Brief reingeflattert wo sie von einem Vertreter der Marke eine Gebühr zahlen soll.
Meines Erachtens ist dies aber nicht verboten da es nicht im "geschäftlichen Verkehr" geschieht und somit § Absatz 2 des Markengesetz nicht in Kraft tritt. Schließlich darf man Plagiate nach Deutschland einführen und verkaufen wenn es nur eine private Handlung ist und es nicht auf regelmäßiger Basis ist...oder?
Meine Freundin ist nämlich der Ansicht das sie die Gebühr zahlen soll, da sie nicht extra erwähnte ob es ein Original oder ein Plagiat ist.
Was denkt ihr dazu? Ist es wirklich notwendig die Gebühr zu zahlen und mit welchem Recht versenden Marken solche Schadensersatzforderungen? Solange sie einem keine mutwillige Täuschung bzw. Regelmäßigkeit nachweisen kann, ist man im Recht oder? Gibt es da irgendeine Gesetzesgrundlage auf die sich solche Firmen berufen können?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe und eure Meinungen!
4 Antworten
Schließlich darf man Plagiate nach Deutschland einführen und verkaufen wenn es nur eine private Handlung ist und es nicht auf regelmäßiger Basis ist...oder?
Nein, das darf man nicht.
§ 14 MarkenG ist sehr wohl ausgelöst. "Geschäftlicher Verkehr" beginnt dann, wenn deine Freundin das Ding verkauft.
Deine Freundin sollte hier einfach zahlen. Sie war im Unrecht und wurde erwischt.
Solange der Handel nicht geschäftsmäßig erfolgt, handelt es sich hier nicht um geschäftlichen Verkehr. Bei wenigen, einzelnen Privatverkäufen ist das im Allgemeinen der Fall.
Das BGH hat 2004 geurteilt, dass 59 Bewertungen in einem Verkäuferprofil ausreichen um von einer geschäftsmäßigen Tätigkeit auszugehen. Aber bei einigen wenigen Auktionen trifft das nicht zu.
Nur wenn sie geschäftsmäßig auf eBay versteigert, handelt es sich hier um geschäftlichen Verkehr. Allerdings wird dieser Begriff von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausgelegt. Der BGH empfand 2004 59 Bewertungen in einem Verkäuferprofil als geschäftlichen Verkehr, das Landgericht Berlin hielt ebenso 39 Transaktionen in 5 Monaten für geschäftlich. Wenn dies nicht gegeben ist, dann greift auch § 14 MarkenG nicht und nur der Käufer hat (unter Umständen) Ansprüche gegen sie.
Mann darf keine Plagiate nach Deutschland einführen. Das ist nur in geringen Massen per Flug im Gepäck erlaubt. Per Post muss mann dann eine Unterlassungserklärung von den Anwälten der markenrechtsinhaber unterschrieben und ca 100 - 1000 euro Strafe zahlen, als "Händler" deutlich mehr.
sollte sie die gebühr nicht bezahlen könnte es zu einer Anzeige führen und es müssten die prozesskosten zusätzlich zur Unterlassungserklärung bezahlt werden. Also bezahlen und daraus lernen.
Sie hat die Tasche ja nicht extra eingeführt, sondern hier irgendwann preiswert bei Ebay gekauft und wollte jetzt ausmisten. Ist es dann trotzdem egal ob es willentlich war oder nicht? De Gebühr muss sie trotzdem sagen? Was ist mit dem Plagiat, hätte man es zerstören müssen oder was macht man mit solchen Produkten in dem Fall?
Sie hatte die Tasche von einem privaten Verkäufer in DE gekauft und ich denke es wurde mit dem DHL versendet. Das was sie aufregt ist, das sie 200€ weniger bezahlt hatte als wenn sie es gleich im Laden gekauft hätte -.-
Muss man selbst für die Zerstörung zahlen oder kann man es einfach abgeben?
sie muss einfach die Kosten zahlen und dann hat sich das erledigt.
nein, das darf sie nicht verkaufen. Unwissenheit schützt hier auch nicht vor Strafe.
Wenn sie nicht geschäftsmäßig auf eBay verkauft, dann hat zumindest der Markeninhaber hier keinerlei Ansprüche, denn diese ergeben sich nur aus geschäftlichem Verkehr.
Wenn sie die Tasche nicht eingeführt hat dann muss sie das beweisen können. Hat sie einen Beleg, eine eine Bestätigung etc ? Wie hat die Person denn die Tasche versendet ? normalerweise werden Pakete innerhalb Deutschlands nicht vom zoll kontrolliert. Wenn sie die Tasche bewusst zu einem viel günstigerem Preis gekauft hat dann schützt ihre Unwissenheit nicht vor der Strafe. Die Tasche wird vom markenrechtsinhaber zerstört und sie muss die Strafe zahlen.