Verkauf auf Flohmarkt mit Gewerbe und Neuwaren - was brauche ich?

2 Antworten

Da du deine Waren ja nicht von einem festen Ort (Wohnung oder Laden) verkaufst, musst du kein Gewerbe nach § 14 GewO anmelden. Du hast somit auch nicht den sogenannten Gewrebeschein.

Wenn du deine Waren auf nicht festgesetzten Märkten anbietest, brauchst du eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO. Die bekommst du auch im Gewerbeamt. Die kann man aber nicht gleich mitnehmen, wie den Gewerbeschein. Zur Erteilung dieser Erlaubnis musst du ein Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen.

dominik032011 
Fragesteller
 13.07.2013, 19:44

Ich bin ja Kleinunternehmer, habe schon ein Gewerbe und verkaufe momentan nur über meinen Ebay-Shop. Ist im Gewerbezentralregister jeder eingetragen?

Geochelone  14.07.2013, 07:46
@dominik032011

Nein, im Gewerbezenralregister werden nur gewerberechtliche Dinge (z.B. Bußgelder über 200 Euro, Gewerbeuntersagungen, Erlaubniswiderrufe etc.) eingetragen. Es ist also gut, wenn dein GZR "sauber ist".

Ob du Kleinunternehmer bist, spielt gewerberechtlich keine Rolle. Das ist doch nur ein Steuererleichterungsverfahren und keine "Art von Gewerbe".

Die bekommt man auch beim Gewerbeamt