Verkauf als minderjähriger in der Ausbildung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja dürfen sie, § 113 BGB gibt dafür die Grundlage.

richtig, mehr muss man dazu nicht mehr sagen.

Was verstehst du unter "selbstständig verkaufen"?

Einem Kunden Ware geben und dafür Geld nehmen?

Natürlich dürfen sie, wie soll sonst eine vernünftige Ausbildung funktionieren? Der Azubi kann doch nicht für jeden Verkaufsvorgang eine Volljährige Person rufen!

Voraussetzung ist natürlich, dass du die angeboten Ware verkaufst, und nicht das Geschäft...

Das ist durch Deinen Ausbildungsvertrag gedeckt.

Ja, das dürfen Azubis.