Verkäufer zieht nicht zum notariellen Auszugstermin aus. Welchen Schadensersatz kann man geltend machen?

7 Antworten

Geh zum Notar und spreche ihn an Eventuell Makler falls du es über Makler gekauft hast ansonsten über den Anwalt

Maklerin ist informiert und Notar kommt jetzt als nächstes, falls sie auch nichts erreichen kann. Aber kann mir jemand meine Frage beantworten, bezüglich kosten von handwerkern

Sie können nachgewiesenen Schaden geltend machen.

Im Übrigen bleibt die Zwangsräumung aufgrund des vom Notar vollstreckbar erklärten Kaufvertages, der kein langwieriges Gerichtsverfahren vorausgehen muß.

Aber wie soll ich denn nachweisen, dass ich nun Handwerker bezahlen muss, wo es sonst mein Onkel privat gemacht hätte. Ein Schaden in dem Mehrkosten davon habe, ist da! Aber ein Nachweis wird schwer

@Ulgalde

Alle quittierten Zahlugnen die Sie an verpflichtet Handwerker ohne Nutzen  geleistet haben, stellen den Schaden dar!

Alle anfallenden Kosten.

Warum zieht er nicht aus?

 Er schafft den Auszugstermin nicht da er am Rücken operiert werden muss und sein neugebautes Haus noch nicht fertig ist. Somit dürften wir zum 1. November mit unseren Kindern wohl auf der Straße stehen

@Ulgalde

Was hast du schon dagegen vorgenommen?

Siehe Antwort. Maklerin informiert. Versucht mit Verkäufer eine Lösung zu finden

@Ulgalde

Maklerin sehe ich hier als falsch an.

Anwaltlich darauf hinweisen, dass er dann alle durch den Nichtauszug angefallenen Kosten (z.B. Einlagerung der Möbel, Hotelkosten für Familue, etc.) gegen ihn gerichtlich geltend machen werdet

Bis jetzt habe ich versucht mich mit ihm zu einigen und ihn gebeten uns die verlorene Zeit aufzuholen in dem er uns jetzt in gewissen Bereichen vom Haus ( der untere Teil ist nicht bewohnt) schon renovieren lässt. Das möchte er aber auch nicht. Jetzt habe ich die Marklerin informiert und sie versucht es auch noch mal. Zumal es der 20.09 ist und er mir die 14 Tage gar nicht mehr gut machen kann! Mit rennt die Zeit davon!