Verkäufer will Versandkosten nach Stornierung nicht zurück erstatten

3 Antworten

Du hast Recht. Er müsste eigentlich das Porto zurückerstatten, da der Versand mit Sicherheit noch nicht einmal vorbereitet wurde. Trotzdem frage ich mich, ob diese 6,90 Euro denn so wichtig sind, dass man darum streiten kann? Du kannst zum Rechtsanwalt gehen und den Erhalt des Geldes erzwingen. Aber was kostet das? Ganz zu schweigen von der nervlichen Belastung. Schreib ihm einen netten Brief und schenke ihm das Porto zu Weihnachten. Dann bist du den Ärger los.

Ich bin momentan FSJ'ler (Freiwilliges Soziales Jahr) und kriege da nur ein kleines Taschengeld wovon ich das meiste an meine Mutter abgebe. Knapp 7€ sind da doch schon ne Hausnummer ;) Vor allem nach der patzigen Antwort finde ich nicht das er das verdient hat. Müsste aber nicht er die Anwalts-/Verhandlungskosten tragen wenn mir da das Recht zugesprochen wird. Oder gilt das erst wenn man wirklich vor Gericht gehen würde ?

Soweit aus meiner Perspektive: Ihr seid einen Vertrag eingegangen, du kannst nicht widerrufen weil der Widerruf nicht vor oder mit Eingang der Willenserklärung bei dem Verkäufer eintraf und ich sehe auch keinen Anfechtungsgrund. Wie kommst du darauf, dass du gem. §346I zurücktreten kannst? Ich finde es auch 'unfair', aber wüsste nicht, wieso der Vertrag nicht gültig sein kann.

Abgesehen davon, dass dir hier niemand eine Rechtsberatung geben darf, kannst du entweder zum Anwalt gehen oder du ziehst deine Lehre aus dem Geschäft.

du kannst nicht widerrufen weil der Widerruf nicht vor oder mit Eingang der Willenserklärung bei dem Verkäufer eintraf

Skurrile Erklärung. Wie soll man und wieso sollte man eine Willenserklärung widerrufen, wenn man seinen Willen noch gar nicht erklärt hat?

@Punfish

Man kann seine Willenserklärung eben ua widerrufen, wenn sie dem Adressaten noch nicht zugegangen ist. Hinter dem Hinweis auf * dieses* Widerrufsrecht versteckt sich wohl der eigentliche Hinweis: Ob wirklich das allseits bekannte Widerrufsrecht aufgrund Fernabsatzrecht besteht, lässt sich bezweifeln.

Wenn ich beispielsweise bei anderen Onlineshops Bestellungen urrtümlich aufgegeben habe, habe ich auch die Chance die Bestellung zu stornieren. Da bekomme ich natürlich auch meine Versandkosten mit erstattet. Das Problem in diesem Fall ist, das er das Versandetikett weit vor der Versendung ausgedruckt hat. In professionelleren Shops werden vermutlich Versandetiketts erst kurz vor der Lieferung ausgedruckt und auf das Paket geklebt, somit kommt es nicht zu solchen Problemen.

@Maddhox

Das Widerrufsrecht ist von vornherein eine Ausnahmeangelegenheit. Dass es für viele zur Selbstverständlichkeit geworden ist, sollte nicht über den Grundsatz hinwegtäuschen, dass Verträge einzuhalten sind. Deshalb sind an Ausnahmen wiederum vom Widerrufsrecht keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; eine solche Ausnahme besteht etwa für schnell verderbliche Lebensmittel.

Wie bluekitty schon schreibt: deinen konkreten Einzelfall guckt sich gern ein Anwalt an. Keinesfalls solltest du vorschnell dich im Recht wähnen.

Vielleicht liest du dir die Widerrufsbelehrung nochmal genau durch! Häufig ist es doch so, dass bei einem Warenwert unter 40€ der Käufer die Versandkosten im Widerrufsfall zu tragen hat. Vielleicht liegt hier ein Irrtum deinerseits vor!