Verkäufer verlangt Vorkaufsrecht zum eventuellen Rückkauf für Eigentumswohnung

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Ob und wann Ihr später eine Wohnung wieder verkauft, solltet Ihr allein entscheiden können. Ich würde - wenn überhaupt-, dem Verkäufer ein "Vorkaufsrecht" in der Form anbiete, dass er die Möglichkeit hat, in einen Kaufvertrag einzutreten, zu den darin ausgehandelten Bedingungen.

Sowas ist z.B. ganz normale Regelung bei Umwandlung von Miethäusern in Eigentumswohnungen. Da habe die zum Zeitpunkt der Umwandlung vorhandenen Mieter ein gesetzlich geregeltes  Vorkaufsrecht, sie sind vor endgültigem Verkauf zu befragen und sie haben ein Recht, in einen Kaufvertrag (der mit jem. anderen ausgehandelt ist) zu den darin ausgehandelten Bedingungen einzutreten, also ihr Vorkaufsrecht auszuüben .

Ihr habt als momentane Mieter eh das Vorkaufsrecht. Dass Ihr ihm ein Rückkaufsrecht gewährt ist Euer goodwill und ist auch in Ordnung. Dann aber bitte zu marktüblichen Bedingungen. Denn er ist derjenige, der das Geld dringend braucht. Nicht dass Ihr das ausnutzen sollt, ausnutzen lassen solltet Ihr Euch deswegen jedoch auch nicht.

Stellt Euch einfach mal vor es müssen größere Sanierungen / Renovierungen gemacht werden, Ihr bezahlt das alles schön und er macht dann ein super Schnäppchen, weil es so im Notarvertrag steht. Wieviel Verlust wollt Ihr dann machen? So würde ich ihm gegenüber auch argumentieren.

Seid Ihr Euch sicher, dass der Preis "so günstig" ist? Die Immobilienpreise sind in den letzen 15 Jahren stark gefallen und Verkäufer haben auch heute immer noch "die alten Preise im Kopf". Gibt es Schätzwerte aufgrund ähnlicher Wohnungen in der Nähe oder sogar in Eurem Haus (eine Wohnung, die im ähnlichen Zustand ist und in den letzten 3 Jahren verkauft wurde)?

Gruß DerGehrke freie-versicherungen.de

Sie stehen quasi im Zwiespalt, haben sich aber die Antwort schon selbst gegeben. Sie würden Gefahr laufen, die Wohnung irgendwann zu einem völlig unangemessenen Preis verkaufen zu müssen. Also überlegen Sie sich gut, auf was Sie sich da einlassen, bevor das böse Erwachen kommt. Mit anderen Worten, dieses Angebot, würde ich ablehnen.Auch wenn es noch so nach"Schnäppchen"aussieht, später wird es Ihnen eine Lehre sein, die sie eventuell teuer zu stehen kommen wird....

Tiamo26 
Fragesteller
 10.04.2011, 21:36

Hallo Lahiera,

Vielen Dank für die prompte Antwort! Gibt es denn eine Möglichkeit die Formulierung für das Vorkaufsrecht so zu treffen, dass man nicht in diese Falle tappt - auf die Gefahr hin, sich darüber dann mit dem Verkäufer auseinandersetzen zu müssen?

Danke nochmal!

 

Tiamo

 

Lahiera  12.04.2011, 17:38
@Tiamo26

Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll bzw. sie verkauft werden soll, genießt der aktuelle Mieter der Wohnung ein so genanntes Vorkaufsrecht. Es besagt, dass der Mieter den Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen wie ein Dritter abschließen darf und an dessen Stelle treten kann, er also bei der Veräußerung der Wohnung bevorzugt wird, sofern er Interesse an ihr hat.
Das Vorkaufsrecht wird dem Vermieter gegenüber schriftlich erklärt, wobei ein Notar nicht notwendig ist. Es kann nur beim Verkauf bzw. der Umwandlung von einzelnen Wohnungen angewendet werden und nicht dann, wenn ein ganzes Mietshaus verkauft wird. Sollte allerdings bereits ein Käufer in das Grundbuch eingetragen sein, so kann dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden und der Eigentumswechsel ist abgeschlossen. Unter Umständen kann hier Schadenersatz gefordert werden.;)

Ich würde nicht auf diese merkwürdigen Bedingungen eingehen. Ihr sollt Ihm eigentlich einen Kredit geben und bekommt dafür vor+bergehend eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Ich weiß noch nicht einmal, ob das überhaupt rechtlich geht. Aber lasst Euch nicht darauf ein.

Tiamo26 
Fragesteller
 10.04.2011, 21:37

Danke Ginoxe für Deine Einschätzung!