Verkäufe über Shop-Dienstleister versteuern?

3 Antworten

Ja, musst du.

Das die freiberufliche Tätigkeit wohl die Hauptberufliche Tätigkeit zumindest tangiert, ist es ratsam, vor der Registrierung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt, den Chef um Bewilligung zu bitten. Wenn Du in Konkurrenz zu Deinem Hauptarbeitgeber freiberuflich Tätig bist, kann es dies verbieten (wenn Du das Verbot übertrittst, kann es den Job kosten).

Vielen Dank! Das ich meinen Chef darüber in Kenntnis setzen muss, ist mir klar. Dahingehend gibt es aber keinerlei Probleme.

Du bringst Umsatz- und Einkommensteuer durcheinander, Der erzielte Gewinn ist einkommensteuerpflichtig.

Danke. Ich habe mich bisher nicht sehr viel mit Steuer im Allgemeinen beschäftigt, daher wirkte das doch etwas verwirrend!