Verkäufe über ebay ab einem bestimmten Wert dem Finanzamt melden?

8 Antworten

Wer nachhaltig Waren über ebay anbieten will, sollte sich ehrlich Fragen, ob es sich tatsächlich nur um private Dinge handelt. Verkaufserfolge als Privatverkäufer verlocken dazu, es mit weiteren neu zugekauften Artikeln zu versuchen. Besonders unklug ist dabei, wenn die eBay Plattform dazu benutzt wird nachzukaufen. eBay selbst wird nicht einschreiten, selbst dann nicht, wenn gewerbliche Händler an eBay schreiben und mit Daten und Fakten argumentieren. Es sind die Verbraucherschutzbehörden und Finanzämter, die irgendwann tätig werden, und das wird dann teuer. eBay stellt bei Ermittlungen sämtliche Daten von allen Transaktionen zur Verfügung und liefert damit die notwendigen Beweise. eBay ist der Wolf im Schafspelz. Wer im Zweifel ist, ob seine Angebotsmenge vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit gewertet werden könnte, der sollte seine zuständige Finanzbehörde um Rat bitten, wobei es sehr wichtig ist, den eingeholten Rat in schriftlicher Form zu erhalten. Mündliche Aussagen sollte man schriftlich bestätigen. Es wird noch Heulen und Zähneklappern bei vielen Privatverkäufern geben, denn die zunehmende Staatsverschuldung treibt den Fiskus an, Schlupflöcher zu schließen.

Ich war bei Ebay als privater VK angemeldet, habe 2002 mit Kleinigkeiten aus meinem Privatbesitz angefangen,das Ganze hat sich bis 2009 hingezogen, manche Monate war es viel und in manchen eher weniger.Natürlich habe ich auch bei Ebay viel eingekauft,denn man braucht ja immer etwas.Zuletzt hatte ich ca. 2400 Bewertungen für An-und Verkauf in ca. 7 Jahren gesammelt.Im Jahr 2009 bekam ich dann böse Post vom FA, ich sollte die letzten 7 Jahre nachversteuern,da ich in der Beweislast stand,sollte ich meine Verkäufe lückenlos darlegen,was ich aber nicht konnten,denn mir fehlten die Abrechnungen. Das ist aber kein Problem, denn bei Ebay wird alles abgespeichert und wenn Anfragen vom FA kommen,wird alles rausgerückt, denn Ebay ist dazu verpflichtet.Mein Gewinn(nach Abzug von Einkauf,Versand,Sprit und aller Gebühren)wurde auf mein Einkommen angerechnet und voll versteuert.Die FBtin erklärte mir das ich alles was ich an Gewinn mache und sei es nur 5 Cent ich in meiner EKST angeben muß,es gibt sogar eine eigene Spalte für diese Einkünfte auf dem Formular.Wenn man es nicht macht,gilt es als Steuerhinterziehung und wenn man die Absicht nachweisen kann,ist das strafbar.Mir wurde nahegelegt ein Gewerbe anzumelden,falls ich weiterhin bei Ebay verkaufen möchte.Es gibt eigens Suchprogramme beim FA, die genau solche VK wie mich raussuchen,und auch eine eigene Abteilung,die sich nur mit solchen Fällen beschäftigt.Jeder Gewinn der aus einem VK erzielt wird gilt als Einkommen und muß versteuert werden. Ich glaube man darf max. 10 Artikel alle 2-3 Monate einstellen,dann gilt man als privater VK,alles andere kann als gewerblich gewertet werden,insbesonders wenn man viele Neuwaren anbietet,es glaubt nämlich niemand, dass man sich 5 x den gleichen Pulli,Rock oder Blazer kauft, in der gleichen Farbe und Größe und ihn dann wieder verkauft, weil einem dieser nicht passt oder gefällt.Besonders bei Markenartikel ist das Interesse sehr groß und fällt sofort auf,wenn man privat Anbieter ist.Dies ist meine Geschichte,sie war teuer und lehrreich.

Einzelverkäufe nicht.

Dem Finanzamt mußt Du es melden, wenn Du es gewerblich machst. So lange Du "nur" Deine Privatsachen verkaufst, ist das nicht meldepflichtig. Wenn Du allerdings regelmäßig was anbietest - und in Mengen, dann wird irgendwann mal jemand nachfragen.

Wenn Du eigene Sachen verkaufst, dann nicht. Z.B. kann bei einer Haushaltsauflösung schon eine größere Summe zusammenkommen. Verkaufst Du aber gewerblich, dann will es das Finanzamt wissen.

Ich habe mal gehört, dass jemand gewerblicher Handel unterstellt wurde, weil er regelmäßig bei Ebay irgendwas verkauft hat! Da wurden natürlich Steuern fällig!