Verjährungsfrist Selbstbeteiligung bei Anwaltrechnung ?

3 Antworten

Wenn die Anwältin aber erst Ende 2017 bei der RechtsschutzVersicherung abgerechnet hätte, wie wären dann hier in diesem Beispiel die Verjährungsfristen?

Nach § 195 BGB 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, aus dem der Anspruch entstand. Der Zeitpunkt der Anspruchsbegründung liegt hier im Jahr 2017, weil erst zu diesem Zeitpunkt die Rechnung gegenüber dem Rechnungsempfänger gestellt wurde; der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist hier insofern unerheblich, da gehemmt durch den noch laufenden Vorgang.

Worauf soll sich die Verjährungsfrist beziehen. Auf den Fall oder auf die Abrechnung der Anältin?

Im Fall des Verfahrenungs nach Urteil. Die Re der Anwältin muß gezahlt werden.

Hier im konkreten Beispiel auf die Rechnungsforderung der SB durch die Anwältin

@Crazydolphin

mir ist tatsächlich keine Frist für den Zeitpunkt eine Rechnungsstellung bekannt. Auch ein Arzt kann bei Privatpatienten die Rechnung 3 Jahre und später nach Behandlung erstellen.

@chachou

Ok das mit dem Arzt ist ein nettes Beispiel ich ging davon aus, dass in den o.g. Beispiel die SB nicht mehr gezahlt werden müsse, da ja der Fall 2014 offenbar beigelegt sei, allerdings die Abrechnug mit der RS erst Ende 2017 gewesen wäre

@Crazydolphin

Das war tatsächlich füher auch so. Du mußtest Rechnung innerhalb eine Frist erstellen. Nach Änderung im Schuldnerrecht wurde das überarbeitet.

@chachou

Also wäre im konkreten Beispiel die sb zu entrichten obwohl hier seit gut 3,5 Jahren nix passiert wäre

@Crazydolphin

Ja, leider....Hast du mal bei dein Rechtschutzversicherung nachgefragt, ob da abgerechnet wurde. Nicht das doppelt gezahlt wird.

@chachou

Ich kann da nicht fragen weil es ein Beispiel ist aus ner prüfungsfrage

@chachou

Nachmal genau nachgelesen... BGB sagt 3 Jahre, dass bereits zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Durch den Schriftwechsel könnte die Frist gehemmt worden sein und müßte dann ab dem 01.01.15 anfangen- 3 jährig....

Wann ist der Anspruch entstanden und wurde dieser gerichtlich festgestellt, das sind die entscheidenden Fragen.