Wie ist die Verjährung von Heimkosten?

1 Antwort

Müssen die wohl bezahlen oder ein anderes Kind , Deine Tante/Onkel.. 

auch   wenn der Opa gestorben ist wird das Heim oder und das Sozialamt sich die Gelder wiederholen, 

sicherlich hat das Sozialamt erstmal an das Heim gezahlt, da Dein Opa ja auch ein Taschengeld zusteht.. und wenn dies von seiner Pflegeversicherung nicht gedeckt wird, hat er oder seine Vertreter das Recht dieses erstmal übers Sozialamt zu erhalten..

In § 87a SGB XI heißt es eindeutig: "Die Zahlungspflicht der Heimbewohner oder ihrer Kostenträger endet mit dem Tag, an dem der Heimbewohner aus dem Heim entlassen wird oder verstirbt".