Verjährung von Forderunge?
Hallo liebe Leute,
Ich hatte im Jahr 2011 Schulden bei der Telekom, welche ich nach Inkassoschreiben und Vertragskündigung im Januar 2012 bezahlt hatte. Vor einem Monat, also im Oktober 2016 bekam ich plötzlich ein Schreiben des neuen Inkassobüros der Telekom über Rechnungen aus dem Zeitraum 2011. Leider habe ich keine Papiere der Geschäftsbeziehung mehr, lediglich einen gültigen Überweisungsschein, samt Kundennummer etc. Auf Nachfrage wurde mir von der Telekom eine Auflistung offener Rechnungen gesendet, sowie bekam ich ein Schreiben, dass das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird, falls ich nicht bis xxx bezahle. Unabhängig davon, das definitiv sicher ist, dass ich keine offenen Zahlungen der Telekom oder sonstwem gegenüber besitze, so ist dieser Fall doch verjährt oder irre ich mich? Es ist nichts tituliert, lediglich ein Schufaeintrag ist vorhanden.
Lieben Dank für jegliche Hilfe Gruß
4 Antworten
Die Forderung aus 2011 wäre mit Verstreichen des 31.12.2014 verjährt.
Durch deine Zahlung in 2012 trat ein Neubeginn der Verjährungsfrist ein, und die Forderung wäre dann mit Verstreichen des 31.12.2015 verjährt.
Wenn deine Angaben vollständig und zutreffend sind, war die Forderung Anfang diesen Jahres verjährt.
Du musst dich aber auf die Verjährung ausdrücklich berufen. Dazu reicht es, wenn du dem Gläubiger mitteilst "Ich berufe mich auf Verjährung."
Solltest du nach 2012 auch nur einen Cent an die Telekom überwiesen haben oder die Schuld anerkannt haben, beginnt die Verjährungsfrist erneut, und dann verjährt sie frühestens mit Verstreichen des 31.12.2016.
Vielen Dank. Mir kommt es so vor als würde man hier versuchen doppelt zu kassieren. Desweiteren hatte ich mich mit der Telekom auf einen Vergleich geeinigt, sodass nur die reinen Vertagskosten zu begleichen sind. Wahrscheinlich hat in deren Buchhaltung jemand geschlafen.
Kein titel und keine not. schuldanerkenntnis unterschrieben?
Verjaehrt
Setz den inkassoladen darueber schriftl in kenntnis und gut ist
Setze noch ein "Nä nä nä nä näääää nä" drunter. xD
Von alleine verjährt gar nichts. Man muss sich aktiv darauf berufen.
Brief zurück:
Ich widerspreche der Forderung vollumfänglich und berufe mich auf die Einrede der Verjährung.
Einem Mahnbescheid wede ich vollumfänglich widersprechen.
Weitere Betreibungsversuche Ihrerseits beantworte ich mit einer Beschwerde beim zuständigen OLG und mit einer Strafanzeige wegen Nötigung und versuchtem Betrug.
Sie haben Frist bis 06.12.2016 den Schufa-Eintrag restlos zu entfernen sonst werde ich gegen Sie Klage wegen Kreditgefährdung einleiten.
Dem ist nichts hinzu zufügen. Halte dich an das, was Kevin schreibt.
Forderungen verjähren nach 3 Jahren.
Wie soll ich weiter vorgehen? Auf die Verjährung hinweisen? Mir geht es nämlich um den Schufaeintrag. Wie bekomme ich diesen Weg, ohne Zahlungsbestätigung des Gläubigers?
Der eintrag stammt aus 2011 oder ist der neu?
Du weißt sie darauf hin. Weiß leider nicht, wie das da mit der Schufa aussieht. Kann sein, dass du den trotzdem behältst.
Der erste Eintrag ist von 2011 und wurde alle paar Monate bis zum 12.2015 aktualisiert
Nicht nach 3 Jahren, sondern mit Ablauf des 3 Jahres nach Forderungsbeginn!
Nein das ist falsch. Bedenke die Teilzahlung.
Doch, das ist trotzdem richtig. Immer 3 Jahre zum Jahresende. Eine Teilzahlung lässt zwar die Verjährungsfrist neu beginnen, dann sind es aber ab 2012 trotzdem drei Jahre zum Jahresende.
Alles klar super. Vielen Dank.