Verjährung nach Führerscheinentzug(Alkoholfahrt) 10 oder 15 Jahre
Hallo,
am 19.01.2002 habe ich ein KFZ unter Alkoholeinfluss 3,43 mg/g Alkohol im Strassenverkehr geführt. Ich verursachte einen Verkehrsunfall indem ich gegen einen Baum fuhr. Der Führerschein wurde mir an dem Tag von einem Polizeibeamten entzogen. Nach ca. einem Jahr machte ich die MPU bei der ich im psychologischen Gespräch durchgefallen bin. Seit dem habe ich mich nicht mehr um den Führerschein gekümmert, weil mir gesagt wurde "lass es 10 Jahre ruhen und du kannst dann den Führerschein ohne MPU neu machen". Meine Frage ist nun, ob dieses fahren unter Alkoholeinfluss jetzt verjährt ist und ich einen neuen Führerschein ohne MPU beantragen kann, oder ob es nicht 10 Jahre sondern 15 Jahre dauert bis ich einen neuen Führerschein beantragen kann? Ich wohne im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Rostock.
schöne Grüße Frank
5 Antworten
....die Antwort von " IndiVidueIl " ist nicht toll. Ob 1,8 oder 3,43 ist gleich zu sehen. Dein Problem ist das du sehr Alkoholgewöhnt gewesen sein mustest zur Tatzeit und dir glaubt Niemand daß es ein Ausrutscher war. Dazu kommt warscheinlich eine schlecht MPU Vorbereitung. Mein Führerschein ist seit 2002 weg. Wegen Wiederholungstat ( 0,8 und 0,64 ).Somit bin ich genauso wie du vom Amt zu betrachten und muss eine MPU machen . Nun arbeite ich seit 8 Jahren in der Schweiz und Fahre mit dem Schweizer Führerschen in ganz Europa nur leider nicht in Deutschland.Man muß den Führerschein trotzdem komplett neu machen wenn du die Verjährung von 15 Jahren abwartest. Da stellt sich die Frage ob man nicht vielleicht das Geld für eine MPU aufbringt. Bei Antragstellung könntest du Glück haben ( Ermessen der Führerscheinstelle ) und du bekommst den FS ohne Auflagen wieder. So erging es einem Freund von mir ( gleiche Vorgeschichte ). viel Glück
Ich bin schon mal froh, dass ich in einem anderen Bundesland wohne, so schnell wirst du mir also nicht über den Weg laufen .... ja laufen, nicht fahren!
3,43 mg/g Alkohol im Blut und dann Auto fahren? Aus meiner Sicht dürftest du dich ein Leben lang nicht mehr hinters Steuerrad setzen. So etwas ist unverantwortlich!
keinen Dank für die Antwort, aber das war auch keine Antwort auf meine Frage, wenn die Frage nicht richtig verstanden wurde bitte mehrmals lesen..........
Hallo
Also es sind auf jeden zehn Jahre weil erst ab 2010 die Verjährung 15 Jahre beträgt aber einedFrage hab ich noch!!!!! Hast du den Führerscheinantrag zurück gezogen als du mpu gemacht hast oder hast ihn gar nicht beantragt?
Also es sind auf jeden zehn Jahre weil erst ab 2010 die Verjährung 15 Jahre beträgt
falsch, sehe deine Frage.
übrigens ist diese Frage schon uralt, der Fragesteller wird nicht einmal mehr wissen, dass er hier danach gefragt hat
Hallo, Ich bin aus Bayern also einer der schärfsten wenn nicht dem schärfsten Bundesland was das angeht. Ich habe ihn fast 15 Jahre weg und deshalb erst schriftlich und heute nochmal telefonisch nachgefragt. Bei mir ging es auch um eine Alkoholfahrt, allerdings ohne Unfall. Es sind definitiv 15 Jahre, somit kann ich ihn ohne MPU im April nächsten Jahres wieder beantragen. Es ist aber ein Sehtest, Erste Hilfe, sowie theoretische und praktische Prüfung vorgeschrieben. Jedoch ohne Unterricht in Theorie und ohne Pflichtstunden in der Praxis. Das Ganze nennt sich Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Sollte man auf seine Recht bis 7,5 Tonnen Fahrzeuge zu führen bestehen ist an Stelle des Sehtests ein augenärztliches Gutachten notwendig. Am Besten einen Auszug aus dem VZR anfordern ist kostenlos, wenn es da nicht mehr eingetragen ist , ist der Vorgang nicht mehr verwertbar und es darf keine MPU verlangt werden. So hatte es mir der freundliche Beamte erklärt mit dem Hinweis das es ab und an vorkommt das da der Eintrag nicht mehr besteht.
In deinem Fall 15 Jahre