Verjährung beim Schwarzfahren

3 Antworten

Bist du damals wegen Schwarzfahrens angezeigt worden?

Wenn nicht, dann stehen deine Schwarzfahrereien in keiner staatlichen Datenbank (jedenfalls in keiner offiziellen). Sie könnten aber noch bei dem Verkehrsbetrieb gespeichert sein und der könnte sich bei einer dritten Schwarzfahrt durchaus entscheiden, nun doch mal eine Anzeige zu erstatten.

Schwarzfahren (der korrekte juristische Begriff ist "Erschleichen von Leistungen") ist eine Straftat (§ 265a StGB), wegen der du zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe verurteilt werden kannst.

Nein, eine Anzeige im Sinne von Strafanzeige nicht, nur diesen Vordruck zur Zahlungssaufforderung. ich habe mich damals nur wahnsinnig geärgert, weil es auf dem Weg zum Flughafen und eine Woche später auf dem Weg vom Flughafen zurück passiert ist - jeweils ziemlich in Eile um den Flieger zu kriegen, bzw. die Bahn nach Hause.

Danach habe ich immer "vorgesorgt" und die Einzelfahrscheine schon vorher im Kundencenter der KVB gekauft, damit ich nicht am Bahnsteig mit den Automaten kämpfen musste (die S-Bahnen haben ja auch keine Automaten in der Bahn wie die KVB). Daher ist mir auch noch im Gedächtnis geblieben dass ich 2x "erwischt" wurde.

Bei der KVB selbst halt nur das eine Mal wo ich die Jahreskarte nicht mit hatte und diese nachträglich vorgewiesen habe.

Ich hab beim Googeln folgendes Zitat aus einem Artikel in der Kölner Rundschau gefunden "Die KVB zeige Schwarzfahrer in der Regel an, „wenn sie vorsätzlich gehandelt haben oder innerhalb eines Jahres dreimal erwischt wurden“.

Damit müsste es doch eigentlich OK sein? Vorsatz können sie mir ja nicht nachweisen, ich hatte die 4er Karte ja in der Hand, nur noch nicht abgestempelt. Und die letzten Male liegen ja wesentlich weiter als ein Jahr zurück.

Also, da wie schon erwähnt Schwarzfahren korrekt Erschleichung von Leistungen heißt und es sich dabei lediglich um ein Vergehen nicht um ein Verbrechen handelt verjährt es vom juristischen Standpunkt ausgesehen nach drei Jahren, das heißt man kann dich dafür nicht mehr auf dem Rechtsweg bestrafen. Es wäre jedoch möglich, dass du noch in den Datenbanken vom Verkehrsbetrieb vermerkt bist. Aber keine Sorge in der Regel bekommt man nur eine Anzeige wenn man in einem Zeitraum von einem Jahr mind drei mal erwischt wird. Also mein Rat bezahl rechtzeitig das erhöhte Beförderungsentgelt (40 Euro) und dann hat sich die Sache höchstwahrscheinlich.

Hallo Talassia!

Das ist eine juristisch Frage, die hier nicht so einfach zu beantworten ist. Lese das dazu: http://www.123recht.net/article.asp?a=15439

Wahrscheinlich brauchst du hier die Hilfe eines Anwalts, um festzustellen, was in deinem persönlichen Führungszeugnis bei der Staatsanwaltschaft vorliegt.

Mit freundlichen Grüssen Eddy

Ich bin nie in meinem Leben irgendwie straffällig gewesen - vor 15-18 Jahren oder so bin ich einmal böse zu schnell gefahren (ca. 90 wo 50 war), weil ich im Dunkeln nicht bemerkt hatte, dass die durchgängige Bundesstraße dort in der geschlossenen Ortschaft war, da hatte ich einen Monat Fahrverbot und 3 Punkte, aber ist halt ewig her und ich weiss nicht, ob sowas überhaupt ins Bundeszentralregister / Führungszeugnis eingetragen wird.

Ansonsten war absolut nie was - bis auf das Schwarzfahren damals, habe nachgeschaut, es war 2x kurz hintereinander im Jahr 2005 echtes Schwarzfahren ohne Ticket und 1x ungefähr im gleichen Zeitraum wo ich meine Jahreskarte vergessen hatte und die nachträglich vorgelegt habe und nur eine kleine Gebühr zahlen musste.

Seitdem war auch nie mehr was, weil ich eigentlich immer Tickets hatte. Ich habe gesehen, dass er als Beanstandungsgrund "Fahrausweis nicht entwertet" geschrieben hatte - ich hatte meine 4er-Karte nicht rechtzeitig abgestempelt. Das müsste doch auch für mich sprechen, oder?

@Talassia

ob sowas überhaupt ins Bundeszentralregister / Führungszeugnis eingetragen wird

Nein, Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Verkehrszentralregister beim KBA in Flensburg gespeichert, nicht im Bundeszentralregister.