Verjährung bei Schulden in einem Fußballverein?
Ich habe vor einiger Zeit meinen Fußballverein verlassen - Angeblich ohne mich abgemeldet zu haben. Nun kann ich in keinem neuen Verein spielen, da ich nicht spielberechtigt bin. Ofiziell abmelden vom alten Verein geht auch nicht, da sie die komplette Zeit meiner Abwesenheit als angemeldet betrachtet haben und mein Schuldenkonto wuchs. Mittlerweile sind die Schulden zu hoch, als dass ich Sie zahlen könnte. Nun wollte ich fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, um diesen Schuldenberg herum zu kommen, da ich wirklich sehr gerne wieder Fußball spielen möchte, die Schulden jedoch finanziell nicht tragen kann.
P.S. Es handelt sich um den Amateurfußball in Berlin und ich war auch nie Vertragsspieler.
2 Antworten
Was soll das heissen, "Vor einiger Zeit"?
Soweit ich weiss kostet die Mitgliedschaft in einem Fussballverein so um die 100 Euro, das wäre in meiner Ansicht von "Einiger Zeit" maximal 50 Euro, was man aber erst Ende des Jahres begleichen muss. Das du es 10 Jahre nicht bemerkt hast, kann auch schlecht sein, und 1000 Euro sind nun auch nicht unbedingt unbezahlbar.
Fazit: Irgendwas stimmt an deiner Geschichte nicht.
"Vor einiger Zeit" diente als undefinierte Zeitangabe da ich mir nicht genau sicher bin, um welchses Jahr es sich handelt. Aber zur Orientierung: Es war sicher zwischen 2011 und 2013.
Die Schulden betragen auf jeden Fall schon über 500 Euro. Die sind zwar nicht unbezahlbar (vlt etwas schlecht formuliert), sondern wenn es keine andere Möglichkeit gibt, dann belass ich es dabei. Da mir die Mitgliedschaft in einem neuen Verein nicht so viel Wert ist.
Was auch wichtig zu erwähnen wäre: Der alte Verein (bei dem ich die Schulden habe) ist nicht der seriöseste. So wurde mir angeboten nur ein Teil des Geldes zu zahlen, wenn ich es doch an Ort und Stelle bar zahlen würde. Dementsprechend bin ich mir auch nicht sicher ob die Schuldenvermehrung überhaupt ordentlich dokumentiert wurde.
Hoffe es bestehen keine weiteren Fragen und ihr könnt mir weiterhelfen.
Einfach wird es wohl nicht, da du sagst, es sei dir nicht so wichtig, dann lass es. Aber wenn es dir *doch* Spass machen würde, kläre alles mit der Bezahlungkomplett ab.
Dann, was mein Rat wäre, lege doch immer ein wenig Geld zur Seite, je nach Betrag und deiner Finanziellen Situation, solltest du bald wieder deinem Hobby nachgehen können :)
Bin erst 14 und kenne mich mit Gesetzen und Geld nicht so aus, also verzeihe mir bitte eventuelle Fehler, versuche zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen NoobTube
Die Regelverjährung im Zivilrecht beträgt 3 Jahre beginnend mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstand.
Am 31.12.2017 verjähren alle nicht gerichtlich festgesetzten Forderungen zivilrechtlicher Natur aus 2014, sofern kein Verjährungshemmnis oder eine Unterbrechnung besteht.