"Verjährung" bei nicht erfolgten monatlichen Abbuchungen
Hallo. Ich bin seit Juni im Fitnessstudio angemeldet und jetzt ist mir aufgefallen, dass keine monatlichen Abbuchungen erfolgt sind. Ist eigentlich ganz geil, aber ich habe keine Lust, dass irgendwann der Hammer kommt und ich alles zurück zahlen muss. Gibt es eine "Verjährung" für sowas?
7 Antworten
Frühstens nach 3 Jahren...
Zugleich bist Du allerdings verpflichtet dem Fitnessstudio Bescheid zu sagen. Dass hier höhere Kosten auf dich zukommen ist jetzt schon klar. Du bist automatisch in Verzug geraten, dazu muss das Fitnessstudio auch nicht extra mahnen. Dass monatlich eine Gebühr fällig ist, hast Du ja sicherlich schriftlich. Ich würde also schleunigst dem Fitnessstudio Bescheid geben und den offenen Betrag überweisen.
Zugleich bist Du allerdings verpflichtet dem Fitnessstudio Bescheid zu sagen.
Aber höchstens dann, wenn dies so im Vertrag vereinbart ist (wobei ich die Wirksamkeit einer solchen Klausel bezweifele). Eine gesetzliche Verpflichtung dieser Art gibt es jedenfalls nicht.
Ja, klar. Sofern die Verjährung nicht unterbrochen wird, tritt sie nach drei Jahren zum Jahresende ein. Das heißt, Forderungen aus 2014 sind am 01.01.2018 verjährt.
Ich kenne auch die 3-jährige Verjährungsfrist. Aber in deinem Fall würde ich es nicht darauf anlegen. Weise die Leute darauf hin, und handle für deine Ehrlichkeit einen Freimonat raus. Ehrlich währt am längsten, und außerdem kannst du mit einem guten Gewissen wieder hingehen.
Also bis das Verjährt ist, dauert es noch an die 3 Jahre, da würde ich lieber deine Lage schildern und mit dem Club am besten vereinbaren, das Ganze Stück für Stück zurückzahlen, bevor demnächst eine sehr hohe Rechnung auf dich zukommt.
Ist eigentlich ganz geil, aber ich habe keine Lust, dass irgendwann der Hammer kommt und ich alles zurück zahlen muss.
Genau deshalb solltest du dem Studio Bescheid geben. Die Verjährungsfrist beträgt hier 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Forderungjahres, macht 43 Monatsbeiträge am Stück, wenn man das weiter "ganz geil" findet und es drauf ankommen ließe :-)
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
G imager761