Verjährung bei Manipulationen an Tacho?
Ich habe vor vier Jahren ein gebrauchtes KFZ erworben. Nun habe ich festgestellt, dass am Tacho manipuliert wurde. Kann ich den Verkäufer nun noch haftbar machen oder gibt es dort eine Verjährungsfrist?
2 Antworten
Du mußt zweifelsfrei nachweisen können wer den Tacho manipuliert hat , Die Verjährung beginnt nicht mit der Manipulation sodern der Dokumentierten Feststelung des Vorgangs.
Nach vier Jahren allerdings dürfte das allerdings faktisch unmöglich sein.
Allerdings ist ein Käufer selbst verpflichtet alle erforderlichen Quellen , zB Wartungshefte oder vorhandene Rechnungen auf die plausieble Laufstrecke des Fahrzeuges zu prüfen.. Zu Blauäugig sollte man da auch nicht herangehen. denn eine gewisse Eigenverantwortung hat jeder mündige Bürger schon..
Joachim
Nach 4jahren nicht mehr da du es selber in der Zeit gemacht haben kannst.
Ich habe ja im Kaufvertrag den KM-Stand den er beim Verkauf angeblich hatte?!
kann ja sein das es bei 20.000 km war jetzt 50.000km drauf stehen und der Motor Anzeichen auf 300.000km macht, dann kannst du das z.B. letzte Woche zurück gedreht haben.