Verjährung bei Manipulationen an Tacho?

2 Antworten

Du mußt zweifelsfrei nachweisen können wer den Tacho manipuliert hat , Die Verjährung beginnt nicht mit der Manipulation sodern  der Dokumentierten Feststelung  des Vorgangs.

Nach vier Jahren  allerdings dürfte das allerdings faktisch unmöglich sein.

Allerdings ist ein Käufer selbst verpflichtet  alle erforderlichen Quellen , zB Wartungshefte  oder vorhandene Rechnungen  auf die plausieble Laufstrecke des Fahrzeuges zu prüfen..   Zu Blauäugig   sollte man da auch nicht herangehen. denn eine gewisse Eigenverantwortung  hat jeder mündige Bürger schon..

Joachim

Nach 4jahren nicht mehr da du es selber in der Zeit gemacht haben kannst.

Ich habe ja im Kaufvertrag den KM-Stand den er beim Verkauf angeblich hatte?!

kann ja sein das es bei 20.000 km war jetzt 50.000km drauf stehen und der Motor Anzeichen auf 300.000km macht, dann kannst du das z.B. letzte Woche zurück gedreht haben.