Verjährung Anhörungsbogen Ordnungswidrigkeit?
Hallo,
Ich wurde am 4.11.2018 beim wildpinkeln von der Polizei erwischt.
Am 14.02.2019 hatte ich die Anhörung zur Ordnungswidrigkeit im Briefkasten (Datum der Behörde 12.02.2019).
Ist das nicht schon verjährt? Muss der anhörungsbogen nicht mindestens nach 3 Monaten erstellt sein ?
Ist die Einrede der Verjährung sinnvoll?
Danke schonmal
2 Antworten
Antwort
von
Antwort
von
Antwort
"Ist die Einrede der Verjährung sinnvoll?"
Ja. Aber erst dann, falls du einen Bußgeldbescheid bekommst.
Auf Anhörungsbogen mußt du nicht reagieren.
Antwort
Muss der anhörungsbogen nicht mindestens nach 3 Monaten erstellt sein ?
Ist der doch.
"Datum der Behörde 12.02.2019"
dandy100
15.02.2019, 11:14
@zbs1904
sorry, da habe ich mich verlesen
@dandy100
Hä?
4.11.2018 ist es passiert.
12.2.2019 würde anhörungsbogen von Behörde erstellt.
Ist doch länger als 3 Monate her.