verjährt diese Brandstiftung?

6 Antworten

Bzgl. der Verjährungsfrist kann ich dir keine Auskunft erteilen, da diese sich in einem standardmäßigen Gesetzbuch nicht befindet. Der Täter kann, da er zum Zeitpunkt der Tat das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat, strafrechtlich für den Tatbestand der Brandstiftung gemäß §306 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht belangt werden. Es ist dem vorsitzenden Strafrichter lediglich möglich, diesen zu verwarnen und seine Eltern aufgrund einer Verletzung der Fürsorge- oder Aufsichtspflicht gemäß §171 StGB zu verurteilen. Diese Verletzung nachzuweisen, ist allerdings in vielen Fällen in Deutschland sehr schwierig.

Es gibt in dem Fall keine Verjährung, da der Täter nicht strafmündig ist und damit auch keine Strafe erfolgen würde.

Das schließt aber einen Schadensersatzanspruch nicht aus. Wenn der Täter bekannt ist, kann gegen ihn ein Titel erwirkt werden, und der gilt 30 Jahre :-(

3-10 Jahre je nach Tatbestand, da Minderjährig wird es kaum zu einer Anklage kommen.

Da der Täter ja zum Zeitpunkt strafunmündig War , wird nichts dabei Rum kommen. Das Verfahren wird eingestellt

Der Täter war nicht strafmündig. Das bedeutet aber nicht, dass er oder seine Eltern den Schaden nicht ersetzen müssen. Entweder die Eltern zahlen oder er, wenn er irgendwann Geld verdient.

Warum sollten seine Eltern den Schaden ersetzen müssen? Von Verletzung der Aufsichtspflicht stand ja nichts im Posting.