Verjährt der Kichensteueranspruch?

2 Antworten

Mein Vater, katholisch, ist Anfang 2015 verstorben.

Mein Beileid dazu.

Jetzt, 2018, habe ich, als Rechtsnachfolgerin, einen Kirchensteuerbescheid für 2014 bekommen und soll die Kirchensteuer nachzahlen.

Das ist nicht unüblich; die Bescheidberechnung der Kirchensteuerämter ist immer abhängig von der Bearbeitung der Steuererklärungen der Steuerpflichtigen, und die hinken teilweise Jahre hinterher.

Muß ich die Steuer von 2014 tatsächlich 2018 noch nachzahlen?

Kurz gesagt: Ja. Die Steuerschulden stellen nachlaufende Nachlassverbindlichkeiten dar; die Kosten sind gemäß erbrechtlichem Verteilungsschlüssel unter den Erben aufzuteilen. Das KiStAmt muss hier auch nicht beide / alle Nachfolger separat anschreiben, da ihr als Erben gesamtschuldnerisch haftet.

Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre. Insoweit ist der Bescheid rechtmäßig. Als Erben seit ihr Gesamtschuldner. Du müsstest dir einen Teil der Steuer von deinem Bruder wieder holen.

Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre.

Nicht nur das; es ist auch zu vermuten, dass die Steuerverbindlichkeit überhaupt erst im Zuge des Nachlassverfahrens festgestellt wurde, und hier nachträglich durch das FA entweder Berichtigungen und/oder Steuererklärungen für Vorjahre nachgefordert wurden. Damit könnte der Kirchensteuerbescheid auch tatsächlich erst aus 2018 sein, je nachdem, wie lange die Aufbereitung der Unterlagen gedauert hat.

mit der sogenannten Anlaufhemmung sind 7 Jahre möglich die Steuern nach zu erheben