Verjähren Rechnungen irgendwann - hier explizit Stromrechnungen?

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Verjähren Rechnungen nach einem bestimmten Zeitraum?

Ja, tasächlich beträgt die regelmäßige Verjährung gem. § 195 BGB aber 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres der Rechnungstellung, § 199 BGB.

Nun muss er 4 Jahre nachzahlen.

Mindestens, denn Rechnungen ab 01.01.2011 können demnach vom Vermieter oder Versorger noch bis Jahresende beansprucht werden, macht 4 Jahre.

Nur wenn die Betriebskostenabrechnung darüber erstellt wurde, sind es ggf. sogar 5 Jahre: Denn die Abrechnung darf innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums noch wirksam gestellt werden, § 556 BGB.

G imager761

Da hat Dein Freund falsch gedacht. Bei der Jahresabrechung hätte Deinem Freund auffallen müssen, das keine Stromrechnung auf der Abrechnung steht. Natürlich ist er verpflichtet die Stromrechnung zubezahlen.

Wer hat die Rechnung gestellt? Welche Basis hat die Rechnung ? Der örtliche Stromversorger kann ja nach 3 Jahren Raten, wer denn nun die Kosten trägt, die der Ververbraucherstelle mit Zählernummer xxxxxxxxx zugeordnet werden. eigentlich nicht wissen, wie der säumige Mieter mit Namen heißt.

4 Jahre keinen Strom bezahlt?

Und da kam keiner und hat das Licht ausgemacht?

Wers glaubt wird selig.

carlasol 
Fragesteller
 17.06.2014, 10:12

Es kam halt gestern zur Sprache und wir haben darüber diskutiert. Aber Licht ausknipsen kennt man ja, auch da harke ich (neugierigerweise) selbst noch mal nach. Ich denke, auch die Stromausknipser sind nicht unfehlbar - vielleicht echt untergegangen?

Dann war das bestimmt EON und prüfe, ob die Rechnungen überhaupt stimmig sind. Bei uns verlangen die neben den Kosten und Lasten auch noch zusätzlich die nicht bezahlten Abschläge und liegen somit völlig daneben. Viel Glück und vielleicht kommt ja bald 2015, dann ist wieder ein Jahr verjährt, so wie bei uns, und EON armt rum.