Verjähren die KFZ Steuerschulden?

2 Antworten

Nun, der Fragesteller Brummipitti hat nichts darüber gesagt, daß er gar keine Mitteilung erhalten hat über angefallene Kzf-Steuer, sondern daß er nicht gezahlt hat. Dies ist ein erheblicher und wichtiger Unterschied.

Gehe ich nun einmal davon aus, daß er zwar diesen Bescheid über Kfz-Steuer bekommen hat, aber nicht gezahlt. Dann wäre es sehr wichtig zu wissen, wann ist "früher" ?? Für einen ist "früher" vor dem Weltkrieg und für den anderen ist "früher" bereits vor zwei Jahren! Eine genauere Zeitangabe wäre schon sehr wichtig !!!

Üblicherweise ist es so (und ich denke, bei Finanzbehörden ist es wohl kaum anders), daß eine Behörde verpflichtet ist, ausstehende Gelder auch einzutreiben. Hier wäre auch wichtig zu erfahren, ob in der Zwischenzeit schon mal ein Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommenssteuerberechnung stattgefunden hat. Evtl. wäre dann nämlich die Kfz-Steuer mit eventuellen Rückerstattungen verrechnet worden. Vielleicht war auch seinerzeit schon mal ein Vollziehungsbeamter da und hat überprüft, ob er die Forderung zwangsweise vollstrecken kann. Vielleicht hat Brummipitti ob seiner chronischen Geldnot auch mal die eidesstattliche Versicherung abgegeben, die natürlich beim zuständigen Amtsgericht notiert wird. Vielleicht hat sich das FA das Vermögensverzeichnis zukommen lassen, um dann zu sehen, daß bei Brummipitti nichts zu holen ist und daraufhin die Vollstreckung vorläufig eingestellt. Sollte diese vorläufige Einstellung der Vollstreckung mehr als fünf ganz und volle Kalenderjahre her sein, ist es möglich, daß die Akten tief im Keller gelandet sind. Sollte jedoch in dieser Zeit ein weiterer Vollstreckungsversuch unternommen worden sein (wovon der Schuldner nicht unbedingt wissen muß, z.B. eine erneute Einholung eines Vermögensverzeichnisses), hemmt dies die Fristen und es müssen erst wieder fünf volle komplette Jahre vergangen sein, damit die Akten wieder im Keller landen. Ich weiß, daß es da diese 5-Jahres-Fristen gibt, die für die Vollstreckung eine wichtige Rolle spielen. Jetzt haben wir 2012. Damit es eine gute Hoffnung gibt, daß die Vollstreckung der Kfz-Steuer grundsätzlich eingestellt wurde, darf der letzte Vollstreckungsversuch 2006 unternommen worden sein. Es zählen dann die vollen Jahre ab dem nächsten 1.1., wäre 2007 - fünf volle Jahre = 2011 und zwar zum 31.12. Ab 01.01.2012 besteht somit die Chance, daß die Steuern nicht mehr beigetrieben werden.

ne die verjähren nie und werden pro Monat mit 1 Prozent verzinst also 12 % pro Jahr... Viel Spaß! Außerdem wirst du kein neues Auto zulassen können ohne die alten Schulden bezahlt zu haben! Im Gegenteil sie werden dein Auto pfänden

Der letzte Satz war Blödsinn, denn wenn ich kein Auto zulassen kann, wegen der Steuerschulden, dann wird auch niemand von dem Besitz des Autos erfahren und somit keine Pfändung. Hör auf hier mit Halbwissen Panik zu verbreiten !!!

@BrummiPitti

doch, wenn du versuchst ein Auto zuzulassen!

@Mismid

Das ist allerdings erst seit ein paar Jahren so. Die Zulassungsstellen erhalten Listen bzw. können abfragen, ob Kfz-Steuer-Rückstände bestehen. Wenn es mehr als 5 € sind, erfolgt die Zulassung erst nach Zahlung der Steuer.