Verischerungsfall Windschutzscheibe beschädigt

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Grundsätzlich handelt es sich hier um eine gefälligkeitshandlung, wenn deine Haftpflicht diesen zusätzlichen Einschluss enthält funktioniert es.

Teilkasko des Halters!

Haftpflicht: Lassen wir "Gefälligkeitsschaden" mal aussen vor - dann gehört die Instandhaltung (=Wechsel des Scheibenwischers) zu Betreiben eines Kfz, was ausgeschlossen ist.

Nein, solche Gefälligkeitsschäden sind nicht in der Teilkasko abgedeckt, sofern eine solche besteht..

Nicht hier zuviel erzählen, zu Carglas fahren, die machen daraus einen Steinschlagschaden und der ist per Teilkasko versichert.

Selbstbeteiligung auf deine Kappe.

Oder sprich mit deiner privaten Haftpflicht.

Wenn Du Haftpflicht versichrt bist dürfte das kein Problem sein! Du hast ja lediglich helfen wollen und hast das bei Leibe den Schaden nicht mit Absicht verursacht. Sonst zahlt die Versicherung des Halters, wenn der/die Teilkasko versichert ist.