Verhinderungspflege Steuerzahlen?
Muss man bei einer Verhinderungspflege Steuern Zahlen? Ich höre von vielen was anderes. Danke schonmal
1 Antwort
Wer erbringt die Verhinderungspflege ( VHP)?
Private Personen oder gewerbliche Personen?
Angehörige bis zum 2. Grad, auch verschwägerte, erhalten von der Pflegekasse keine Entlohnung für die VHP. Sie können eine Aufwandsentschädigung bekommen, die jedoch die Höhe des mtl. Pflegegeldes nicht überschreiten darf.
Siehe § 39 SGB XI
Ein ambul. Pflegedienst kann die VHP direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Das Geld für die VHP ist nicht zu versteuern, zählt auch nicht als Einkommen solange es auf privater Basis erfolgt.
Betreibt die Person, die die VHP erbringt, dies gewerblich, so muss diese Person das Geld Versteuern und ihre Sozialabgaben selbst tragen, da es bei ihr als Einkünfte zählt.
Diese Frage kann dir der ambul. Pflegedienst, der bei euch die gesetzl. vorgeschriebenen Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI erbringen muss sehr ausführlich beantworten.
Diese Pflegeberatungsbesuche sind gesetzl. vorgeschrieben und je nach Pflegestufe -- in Pflegestufe 1 u. 2 gleich 1 x ip pro Halbjahr und in Pflegestufe 3 gleich 1 x pro Quartal, der Pflegekasse nach zu weisen.
Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.
Den ambul. Pflegedienst müsst ihr selbst suchen. Die Kosten dieses Besuches trägt die Pflegekasse.