Verhinderungspflege steuern?

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Was ich mich immer wieder frage: wie so wissen so wenige welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zustehen.

Die Mutter hat einen Pflegegrad ( vorher eine Pflegestufe). Das bedeutet an sich, dass ihr mind. 2 x im Jahr einen sogenannten Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durch einen örtl. ambul. Pflegedienst , der Pflegekasse nach weisen müsst.

Wurdet ihr bei diesen Beratungsbesuchen vom PD nicht über die möglichen Leistungsansprüche informiert und beraten? Recht seltsam das ganze.

Nun zur Frage.

Wenn sie diese Pflegetätigkeiten nicht gewerblich, sondern als Nachbarschaftshilfe ausführt, muss sie keine Steuern zahlen.

Aber vorsicht, ist sie beim Arbeitsamt gemeldet und erhält von dort Leistungen, versucht das Amt durch den Erhalt des Geldes der VHP, die Leistungen zu kürzen.

Und noch ein Tipp:

Beantragt die Verhinderungspflege, auch rückwirkend STUNDENWEISE. Denn bei der stundenweise Beantragung, entfält die Tagereglung und es kann der volle Betrag der VHP ausgeschöpft werden.

Danke, für die ausführliche Auskunft. Jetzt sagte eine Bekannte wir sollen die Fahrtkosten auch mit eintragen. Aber das ist dann trotzdem richtig das man das nicht dem Finanzamt ancient?