verheiratet aber getrennt lebend (er ausland, sie in d) hartz 4 unterstützung für sie?

2 Antworten

Wenn er ins Ausland geht und ihr nicht dauerhaft getrennt lebt,dann bleibt er weiterhin unterhaltspflichtig,er muss dann sein Einkommen nachweisen,hat er nichts,ist also nicht leistungsfähig bzw.selbst wenn er es sein würde,müsste der Unterhalt dann euren Bedarf hier in Deutschland decken !

Ist das nicht der Fall,dann stünde euch weiterhin ALG -2 / Sozialgeld zu.

Die Aussage ist also auf keinen Fall korrekt,dass euch dann nichts mehr zustehen würde.

Das was dann nach einer Übergangszeit entfallen könnte ist der unangemessene Teil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),denn wenn dein Mann auf Dauer auszieht,dann stünde euch nur noch die KDU - für 2 Personen zu.

Die Übergangsfrist beträgt in der Regel 6 Monate,also in dieser Zeit sollte das Jobcenter auf jeden Fall die tatsächlichen KDU - weiter zahlen müssen,auch wenn sie dann unangemessen sind.

Danach würdet ihr die Differenz unter Umständen selber zuzahlen müssen,aber vorher musst du schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert werden.

Er tut alles, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden ...

..sogar auswandern .

Warum nun bitte stellt die auf stur ?

Am besten mal höflich nach einem Termin beim Vorgesetzten fragen...

...möglichst so, das Du mit Deinem Rechtsbeistand dort erscheinen kannst...

...mal sehen ob sie das dann plötzlich anders sieht.