Verheiratet- fange mit einer Ausbildung an

3 Antworten

Wieso bekommt deine Frau denn kein BAFÖG? Weil du bisher für ihren Unterhalt zuständig bist?

Du kannst also jetzt nur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Ihr geltet auf jeden Fall als Ehepaar als Bedarfsgemeinschaft und müsst somit Anträge gemeinsam stellen.

Sie hat Bafög bekommen. Doch, da sie studiumzeit sich verlängert hat, hat sie leider keinen Anspruch mehr

@sky36

Also das einzige was ich bekommen sollte ist, das Kindergeld und BAB? und vielleicht noch Wohngeld, ja ? Mehr nicht? Man hört immer von wegen, dass sie auch eine Hilfe für die mietkosten zahlen? Gibt es dies bei meinem Fall nicht ?

Kindergeld sollte dir auf jeden Fall zustehen,das hat mit deinem Einkommen seid dem 01.01.2012 nichts mehr zu tun,da ist die Grenze für den Kindergeld Anspruch wegen der Einkommenshöhe gefallen,solange du also noch nicht 25 bist und noch keine Erstausbildung abgeschlossen hast,können deine Eltern für dich Kindergeld beantragen ggf. kannst du das auch selber machen !

BAB - kannst du bei der Agentur für Arbeit auch beantragen,da wird es aber auf dein bzw. euer Einkommen ankommen,ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Normalerweise würden deine Eltern ja Unterhaltspflichtig sein,wenn sie leistungsfähig sein würden,auch beim Abbruch deiner ersten Ausbildung,denn jedem jungen Erwachsenen wird eine Fehlentscheidung in der Ausbildungswahl zugestanden.

Dein Problem wird in erster Linie sein,das du bereiz verheiratet bist und somit deine Eltern aus der Unterhaltspflicht erst einmal raus sind,weil der Ehepartner für den Unterhalt aufkommen müsste.

Erst wenn das nicht möglich ist,weil zum Beispiel auch eine Ausbildung gemacht wird,könnte der Unterhaltsanspruch zurück an die Eltern gehen,das wird aber ohne anwaltliche Hilfe bestimmt nicht so ohne weiteres gehen.

Dann käme dazu,das du mit 600 € / 650 € Nettoeinkommen + 184 € Kindergeld,deinen Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle bereiz abdecken würdest und deine Eltern auch dann keinen Unterhalt mehr leisten müssten,wenn das Beispiel zutreffen würde.

Deine Frau könnte normalerweise Wohngeld beantragen,wenn sie dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Bafög - hat,aber das dann auch nicht unabhängig von deinem Einkommen und ein Mindesteinkommen ist dazu auch erforderlich,das Kindergeld alleine reicht da nicht aus.

Benutze den BABrechner.arbeitsagentur.de . Da wirst du ziemlich sicher, sehen, was du bekommen könntest.

Unter 25 und in Ausbildung wird dir noch Kindergeld zustehen. Deine Frau sollte prüfen, ob sie Wohngeld bekommen kann. Das ist der Fall, wenn sie wegen Überschreiten der Fristen kein Bafög mehr dem Grunde nach beziehen kann.

Also das einzige was ich bekommen sollte ist, das Kindergeld und BAB? und vielleicht noch Wohngeld, ja ? Mehr nicht? Man hört immer von wegen, dass sie auch eine Hilfe für die mietkosten zahlen? Gibt es dies bei meinem Fall nicht ?

Wie ist denn das mit dem Wohngeld, muss Sie das nur für sich beantragen oder ist es so, das wenn wir wohngeld beantragen, wird der ehemann, also ich auch mit berücksichtigt ?

@sky36

BAB/ Bafög und gleichzeitig Wohngeld geht nicht. Du kannst evt BAB, Kindergeld und deinen Lohn bekommen, deine Partnerin evt Wohngeld.