Verhalten Bankberater?

8 Antworten

Das ist Bullshit. Niemand bei einer Bank würde über Zahlungsprobleme mit anderen Kunden ohne dessen Zustimmung sprechen. Das wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Bankgeheimnis.

Bei meiner Bank ist es so. Ich kann dir gerne die Bank nennen.

Es läuft dort alles sehr „familiär“ ab.

@Mella74

Dann sollten die mal dringend familiär die Türen abschließen und ihren Laden dicht machen.

@Mella74

Dann wechsle mal schnell die Bank. Sonst weiß bald das ganze Dorf über deine Bankgeschäfte bescheid.

@archibaldesel

Nur noch mal zur Klarstellung für alle, die mir hier nicht glauben und so weiter.

Es hat sich so zugetragen. In einer kleinen Filiale einer großen Volksbank.

Der Berater hat mir nicht den genauen Kontenstand gesagt, sondern nur drum gebeten, eine höhere 3Stellige Summe zu überweisen, mit der „Androhung“, bzw dem schlechten Gewissen-machen, dass ansonsten das Haus des Verwandten (mein Vater) gekündigt werden könnte.

Nun könnt ihr das glauben oder nicht. Aber alle, die mir glauben und etwas sinnvolles beizutragen haben, können gerne schreiben.

Der Bankberater hat, so die Geschichte überhaupt stimmt, das Bankgeheimnis verletzt.

Er ist zur Offenlegung über die finanzielle Situation seiner Kunden an Dritte nicht berechtigt.

Alle denkbaren Datenschutzvorchriften wurden gebrochen.

Auch kann man das Verhalten des Bankberaters als Nötigung auslegen (Straftatbestand).

Günter

Nachtrag: Ich würde die Rückabwicklung der Überweisung bis zu einem bestimmten Stichtag FORDEN, ansonsten die Hebel bedienen, dass der Staatsanwalt tätig wird.

Günter

@GuenterLeipzig

Danke für die Antwort, Günter.

Leider musste ich in deinem Kommentar die Formulierung „so die Geschichte überhaupt stimmt“ lesen.

Es ist nicht schön, dass man hier mehrfach der Lüge bezichtigt wird, nur weil ein anderer (Bankberater) sich gegen die Regeln verhalten hat.

Seit wann haftest Du wegen einer Schieflage eines Verwandten?

Du bist ja schön blöde daß Du überhaupt was überwiesen hast. Wie kannst Du Dir sicher sein, daß Du das Geld auch wieder bekommst?

Zudem hat der Bankberater gegen das Bankgeheimnis verstoßen, da er nicht preis geben darf, wer sonst noch eine Bankverbindung hat und zudem auch nichts zu dessen Kreditwürdigkeit oder Salden sagen darf.

An Deiner Stelle würde ich wieder hin gehen und bitten die Überweisung rückgängig zu machen, sonst würdest Du ihn wegen Verstoß gegen das Bankgeheimnisses verklagen und zudem wegen betrügerische Aneignung von Eigentum, denn ohne seinen Anruf und Aufforderung hättest Du die Überweisung nie getätigt.

Du solltest auf jeden Fall nochmals das Gespräch mit dem Bankberater und dessen Chef suchen und wenn sie sich nicht darauf einlassen einen Anwalt aufsuchen und ihm die ganze Story zu erzählen.

Ich finde die vorgehensweise vom Bankbeamten schon kriminell, so an Gelder zu kommen und Kundenkonten auszugleichen.

Lass Dich bitte nicht vertrösten, Du solltest mit einem Anwalt drohen, wenn Du den Betrag nicht zurück bekommst.

Wenn es der Filialleiter ist gehe zur Polizei und melde es dort!

Der Filialleiter wird möglicherweise eine Abmahnung bekommen.

Bin mir selbst nicht ganz im Klaren, was ich davon halten soll. Auch weil mir natürlich viele Details zur Beziehung, die du zu deinem nahen Verwandten und zum Berater hast.

Oberflächlich betrachtet kommt es mir wie eine riesen Frechheit vor. Was geht es einen Bankberater an, welche finanziellen "Probleme" irgendjemand hat, wie kommt er dazu, dich zu überreden, hier auszuhelfen und aus der Perspektive deines Verwandten: was für eine Frechheit Unbeteiligten von meinen finanziellen Verpflichtungen zu erzählen.

Wenn ich aber an meine eigene Lebensrealität denke, bin ich froh, dass man in schwierigen Situationen nicht bloß mit Computerprogrammen, sondern mit Menschen zu tun hat. Bankberater sind eigentlich ein gutes Beispiel dafür – meinen kenne ich seit Kindheitstagen und als meine schon recht betagte Mutter unlängst einen größeren Geldbetrag von ihrem Sparkonto abheben wollte, hat mich der angerufen. Hatte alles seine Ordnung, aber man weiß ja nie. Dass man in deinem Fall vielleicht so auf zwischenmenschlicher Basis ein Problem noch in den Griff bekommen konnte, ehe es sich zu etwas wirklich auswächst, das Existenzen bedroht, find ich im konkreten Fall gut. Dennoch bleibt der komische Beigeschmack.

Auch kann ich mir vorstellen, dass der Bankberater im E-Mail bewusst nichts schriftlich festhalten wollte. Ganz astrein ist das dennoch nicht.

So sehe ich das ja auch.

Ich kenne meinen Berater auch schon seit der Kindheit und hatte bis dato meine Konten immer dort.

Deshalb bin ich auch nicht sofort zum Anwalt und habe diesen Berater verklagt, weil ich auch seine Existenz nicht gefährden möchte.

Ich möchte nur verstehen, warum er so gehandelt hat, wenn er sich doch rechtlich auf so dünnem Eis bewegt.

Der Verwandte weilte zu dieser Zeit im Urlaub, und hat von dieser Sache nichts mitbekommen.

Das geht gar nicht. Der Bankberater hat das Bankgeheimnis verletzt.

Auch wenn es sich um Verwandtschaft handelt, darf er nicht über das Konto eines anderen Kunden mit Dir sprechen. Auch musst Du nicht für die Schulden Deines Verwandten einstehen.

Wende Dich an den Filialleiter.

Leider ist er der Filialleiter.

Die Frage ist, was passiert mit diesem Menschen, wenn ich sein Verhalten melden würde?

@Mella74

Wende Dich an die Hauptstelle der Bank/Sparkasse.

Vermutlich war er die längste Zeit Filialleiter.

@Seeheldin

Ich möchte diesem

Menschen ja nicht die Existenz nehmen. Aber ich möchte gerne um die Hintergründe wissen, warum ein Berater so handelt, wenn er sich auf so dünnem Eis bewegt.

@Mella74

Bei allem Respekt: er dürfte sich sogar strafbar gemacht haben. So jemand sollte keine Führungsposition inne haben. Er kann ja seine Existenz zukünftig als "kleiner Angestellter" hinterm Schalter sichern.

@Mella74

Frag ihn selbst danach.