vergiftung strafe

14 Antworten

Es wäre mindestens eine gefährliche Körperverletzung: http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Die Mindeststrafe dafür beträgt 6 Monate Freiheitsstrafe für Erwachsene. Wenn dem Täter sogar eine Tötungsabsicht nachzuweisen ist (das "billigende Inkaufnehmen" reicht schon aus), dann ist man aber ganz schnell bei deutlich höheren Strafen. Es gab gerade ein Urteil eines Landgerichts, das eine Frau mit Ach und Krach vor dem Knast bewahrt hat, weil sie ihrem Chef "nur" Abführmittel ins Essen getan hat.

Bei Jugendlichen kann es ebenfalls durchaus - auch ohne Vorstrafen - zu einer Inhaftierung kommen, weil die Strafe zu hoch ausfällt, als daß man sie noch zur Bewährung aussetzen könnte.

Natürlich wird man bestraft, wenn man erwischt wird. Das ist schwere Körperverletzung -§ 224 Strafgesetzbuch. Gefährliche Körperverletzung. (1) Wer die Körperverletzung

  1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
  2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
  3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
  5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Da ist gefährliche Körperverletzung und natürlich geht die Polizeit dagegen vor! Und wenn es zu einer Verurteilung kommt, kann man dafür auch in den Knast kommen... kopfschüttel

Je nach Gift wäre das entweder

(versuchte) Körperverletzung

oder

(versuchter) Mord. [Mordmerkmal Heimtücke ist ja schon offensichtlich]

Und damit fährt man dann durchaus mal für längere Zeit ein - Schuldspruch natürlich vorausgesetzt.

Doch, man kann es nachweisen und natürlich wird man dafür bestraft. Je nachdem, was reingekippt wird, geht die Anklage von Körperverletzung bis hin zu versuchtem Mord. Und ja, dafür kann man auch eingeknastet werden.