Vergebührung beim Finanzamt eines Mietvertrages?

1 Antwort

Für die Anmeldung ist der Vermieter zuständig meines Wissens nach und auch für die Überweisung an das Finanzamt. Der Mieter ist dafür nicht zuständig. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210225.html

Wenn nun nachträglich aber die Gebühr erhoben wird, werdet ihr als Mieter diese auch noch zahlen müssen. Eine Strafe wegen der Nichtmeldung aber nicht, weil ihr ja nicht dafür verantwortlich wart.

Also ich bin mir sicher das der Mieter das zahlen muss. War bis jetzt überall so egal ob bei Freunden oder Familie. die haben alle die Rechnung bekommen.


Da bei uns im Vertrag steht das der Mieter die kosten trägt. müssen auch wir zahlen.

Mich nervt das ziemlich weil der Umzug schon genug Geld kostet und dann sollten wir noch diese 300€ Vergebührung zahlen obwohl eigentlich die Vermieterin selbst schuld ist oder nicht ?

@TaViRi

... aber die Gebühr hättet ihr doch so oder so über die Zeit zahlen müssen, ist ja auch in eurem Vertrag so niedergelegt, oder?

@angy2001

ja is schon klar. aber bei dem link den du mir geschickt hast steht drinnen das die Meldung vom Vermieter sofort nach Unterzeichnung bzw am 15. des darauffolgenden Monats erfolgen muss. des heisst das der Vermieter seine Pflicht nicht eingehalten hat. so versteh ich es halt.

@TaViRi

Das ist richtig, habe ich ja auch geschrieben.

@angy2001

Naja ich mein ich denke mir man macht sich ja Strafbar wenn man das nicht bezahlt.. und warum sollte ich jetzt dafür Büsen weil der Vermieter zu doof ist um das dem Finanzamt zu melden. wäre interessant ob ich das dann wirklich zahlen muss und auch mit einer Anzeige rechnen muss.