Verfolgungsjagd, welche konsequenzen?
Also heute nach der Schule bin ich deutlich zu schnell über eine Kreuzung gefahren, bei rot. Das Problem nur ist das hinter mir die Polizei fuhr und als die mich danach anhalten wollten bin ich einfach weiter gefahren ( kp was da in mir vorging ) selbst als sie Blaulicht und die Sirene an schalteten, also ich Hans geschafft zu entkommen und dabei wahrscheinlich so gut wie alle Verkehrsregeln missachtet und naja ich Trottel habe nicht daran gedacht das sie sich einfach mein Kennzeichen aufschreiben können und darüber mein Wohnort ermitteln können ( muss gestehen ich stand bzw stehe immer noch unter leichten Drogeneinfluss. Womit muss ich rechnen? Fahrverbot für 3 Monate habe ich schon aufgrund eines anderen Verstoßes. Habe echt schiss das ich meinen Lappen jetzt ganz weggeben muss da ich ihn brauche für meine Ausbildung. Habe jetzt echt ein schlechtes gewissen
6 Antworten
Hallo DerFreak96,
damit, dass Du den Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten keine Folge leistest, hast Du gegen den § 36 der StVO verstoßen (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__36.html).
Bezüglich der Nichtbefolgung der Zeichen und Weisungen leitet die Polizei ein Bußgeldverfahren (natürlich nur insofern sie Dich als Fahrer ermitteln können) ein in dessen Folge Du laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog einen der drei folgenden Bußgeldbescheide erhalten wirst:
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Tatbestandsnummer: 136600
Tatvorwurf: Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als B - Verstoß
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Tatbestandsnummer: 136606
Tatvorwurf: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A - Verstoß
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Tatbestandsnummer: 136624
Tatvorwurf: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 36 Abs. 1, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A - Verstoß
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Bei den 70,00 Euro handelt es sich um den sogenannten Regelsatz, der bei fahrlässigen Handeln fällig ist. Da man davon ausgehen kann, dass Dir Vorsatz unterstellt wird, ist dass Bußgeld von 70,00 Euro auf 140,00 Euro zu verdoppeln.
Bezüglich des Rotlichtverstoßes kommt laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog einer der beiden folgenden Bußgeldbescheide zu:
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Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungskosten
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß
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Ob Dir noch weitere Verstöße zur Last gelegt werden, lässt sich schwer abschätzen.
Was man Dir sicherlich nicht zur Last legen kann, ist der Konsum der BTM, denn dazu hätte man Dir unmittelbar nach der Fahrt Blut abnehmen müssen.
Aber wie bereits oben angeführt, muss man Dir erstmal nachweisen, dass Du das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren hast.
Die Polizeibeamten dürften ja nur bezeugen können, dass sie ein Fahrzeug mit Deinem Kennzeichen beobachtet haben, welches das Rotlicht missachtet hat und sich anschließend der Kontrolle hat. Sie werden aber nicht bezeugen, wer am Steuer gesessen hat.
Und Du bist wiederum nicht verpflichtet bei der Ermittlung des Fahrers mitzuwirken.
Schöne Grüße
TheGrow
Die Konsequenzen hat dir ja schon TheGrow völlig Richtig aufgezählt ,
allerdings sehe ich auch noch eine andere Möglichkeit . wenn du schreibst :
dabei wahrscheinlich so gut wie alle Verkehrsregeln missachtet und naja
dann käme hier nämlich noch was ganz anderes ist spiel
§ 315c STGB Gefährdung des Straßenverkehrs
Die Nebenfolge wäre §§ 69,69a STGB Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist 9-15 Monaten , Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen . Zur wiedererlangen der FE wird dann auch eine MPU angeordnet !
Hat dich die Polizei denn schon als Fahrer ermittelt ?
entscheidend wird die Untersuchung sein; THC, auch das Übrige bleibt nicht ohne Folgen. Das kann locker nen Jahr dauern; Lappen ist weg; MPU Abstinenznachweis Haare - Urin
Der Lappen ist weg...
Kauf dir ein Fahrrad den bekommst du nicht wieder.... Ordnungshaft ist wahrscheinlich auch fällig... Strafgeld.... Unter 3000 kommste da nicht raus... Trotzdem Lappen ist weg
Hmm das solltest du nicht machen war das auto oder Moped?
Als sie die Sirene und das Blaulicht angemacht haben wollten sie signalisieren dass es eine Kontrolle ist und da abzuhauen ist strafbar...
Nein, nur eine Ordnungswiedrigkeit.
Auto aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das die Flucht von der Polizei selbst keine Straftat darstellt