Verfall von Haftantritt?
Ein Bekannter von mir wurde im Oktober zu 8 Monaten Jugendarest verurteilt. Danach erhielt er bis hezte keine weiteren Informationen zum Haftantritt und wann er ins Gefängnis muss.
Kann der Haftantritt nach einer bestimmten Zeit verfallen und wenn ja nach wie viel?
Oder wann bekommt man denn meistens den Bescheid?
Schickt mir bitte keine Links, denn ich komme mit den Fachbegriffen nicht ganz klar und weiß dann nicht was genau auf diesen Fall passt.
Lg funnycaty
5 Antworten
Wenn er innerhalb von 5 Jahren keinen Bescheid bekommt, dass er die Haftstrafe antreten muss, tritt die Verjährungsfrist nach § 79, STGB ein. Doch darauf sollte dein Bekannter nicht hoffen, dass er "vergessen" wird.
Das verfällt nicht, vielleicht ist z.Zt. kein Platz frei. Er wird schon noch Bescheid erhalten.
Der verfällt nicht abwarten und tee trinken er kriegt noch seinen termin
Das nennt sich Vollstreckungsverjährung. Dafür muss aber schon deutlich mehr Zeit vergehen.
wurde im Oktober zu 8 Monaten Jugendarest verurteilt
Entweder geht es nicht um Deutschland oder es handelt sich nicht um Jugendarrest. Arrest dauert maximal 4 Wochen. http://dejure.org/gesetze/JGG/16.html Entsprechend kann man auch die Frage nicht beantworten. "Verfallen" tut alles irgendwann mal. Nur der Zeitraum ist unterschiedlich.
Dann "verfällt" es nach 5 Jahren. Wenn man ins Ausland abhaut, verlängert sich die Frist auf maximal 7,5 Jahre. Jugendstrafe ist bei diesem Paragraphen analog zu Freiheitsstrafe zu behandeln.
Tut mir leid, damit meinte ich, dass er in den Jugendknast kommt.