Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?

7 Antworten

Du hast dieses Verfahren, durch deine nicht ordnungsgemäße Kündigung verursacht und musst es folglich auch bezahlen.

Da wirst du nicht umhin kommen.

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen.

Welcher Zeitraum ist hier denn gemeint.

Außerdem, aus welchem Grund wurde die Versicherung gekündigt?  Wegen Beitragserhöhung des alten Versicherer?

Hier ist de Dezember gemeint. Gekündigt wurde aufgrund Beitragserhöhung.

@AchillesMD

Sorry - aber der Begriff zwischen den Jahren versteht man normalerweise zwischen Weihnachten und Silvester.

Wann hast du denn die Beitragserhöhung erhalten?

Wann hast du die Kündigung weg geschickt?

Wann wurde dir denn mitgeteilt, dass die Kündigung nicht angenommen wurde?

Wann hast du der neuen Versicherung mitgeteilt, dass deine Kündigung nicht angenommen wurde?

Wie hast du denn gekündigt, mit oder ohne Unterschrift, per Post, Fax oder Email?

Bitte jeweils das genaue Datum angeben.

Hey Achilles,

den Fehler hast eindeutig du ausgelöst mit der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Vertragsablauf!

Dein Pech war, dass der neue Versicherer schneller die eVBÜ der Zulassungsstelle übersendet hat, als dein Widerruf bei deiner "neuen" war :-(
Dadurch wurde automatisch die Deckung der alten Versicherung bei deiner Zulassungsstelle gelöscht.

Jetzt kannst du mit deinem "alten" Versicherer streiten, wer jetzt wohl den nächsten Fehler gemacht hat: hast du einfach versäumt, deinem alten Versicherer mitzuteilen, dass du den neuen Vertrag widerrufen hast (woher sonst soll der alte Versicherer dies wissen) und damit auch die eVBÜ widerrufen wurde...

... oder hast du gehofft, der alte Versicherer wird's schon richten???

Du kannst ja auf Kulanzentschädigung deines alten Versicherers hoffen...

Gruß und viel Glück wünscht dir siola55

Die Frist zur Kündigung der KFZ Versicherung endet mit dem 30.11.
In Deinem Fall wurde ein Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt da die Versicherung der Zulassungsbehörde eine neue Versicherungsbestätigung zugesandt hat. Diese wurde durch Deinen Widerruf bei der neuen Versicherung zurückgezogen. Dadurch entstand der Verdacht der Behörde das Dein Fahrzeug nicht Pflichtversichert ist. Demzufolge wurde von der Zulassungsbehörde die Ordnungsbehörde beauftragt das Fahrzeug zu entstempeln. Dir wurde schriftlich mitgeteilt das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Damit ist ein Verwaltungsverfahren eröffnet wurden welches Kosten verursacht hat die nun von Dir zu tragen sind.

Eine sachliche Darstellung meiner Beschreibung. Frage wäre jedoch, wer die Kosten letztendlich trägt.

... es ist aber nicht mein Job als Halter, den Damen und Herren der Zulassungsstelle Nachhilfe zu geben.

Die bisherige Versicherung hat ihre Bestätigung (eVBN) bis heute nicht widerrrufen, somit besteht natürlich Versicherungsschutz wie bisher.

@schleudermaxe

falsch! Mit Abgabe der neuen Versicherungsbestätigung erlischt die. Es bedarf keinen Wiederruf der alten Versicherung
 da diese durch dich gekündigt wurde

@schleudermaxe

Blödsinn. Mit Übermittllung der neuen Versicherung endet auch die Versicherungsbestätigung des Altvertrages zum Vertragsende. Dass der Altvertrag dann doch bestehen bleibt, kann der neue Versicherer und die Zulassungsstelle nicht wissen. Es bedarf keines Widerrufs einer Versicherungsbestätigung, sondern einer neuen Versicherungsbestätigung mit Beginn Versicherungsende Altvertrag.

@qugart

aha. Ein Experte

@qugart

... und warum erlischt die nur in deinem Bezirk und hier bei uns nicht, wie ich jeden Januar/Februar einige Male erleben darf?

@TimmyEF

... wo steht das und warum ist das alles bei uns anders und warum muß ich denn überhaupt noch kündigen, wenn ich mit so einer banalen Vorgehensweise auch wechseln kann?

Und was bitte hat eine Zulassungsstelle mit meinem Vertrag am Hut?

@schleudermaxe

Pflichtversicherungsgesetz. Fahrzeugzulassungsverordnung. Einfach mal durchlesen.

Sollte man aber bereits kennen, wenn man z.B. Autos versichern will.

... das Zeugs ist klar und einfach.

Die alte Versicherung hat den Vertrag bestätigt und bis heute nicht gegenüber der Zulassungsstelle widerrufen.

Die Zulassungsstelle darf, wenn denn Versicherungsschutz besteht, die eVBÜ der neuen Versicherung nicht annehmen und trägt somit auch etwaige Kosten für ihr Fehlverhalten.

An den Aspekt habe ich noch gar nicht gedacht. Sind Sie in den Themen bewandert?

Anscheinend wird in der Datenbank der Zulassungsbehörde diese Information einfach überschrieben? Ich habe nochmals meine alte Versicherung gesprochen und diese überprüfen die Übernahme der Kosten, falls diese dies verschuldet haben sollen. Mal schauen, was daraus wird.

@AchillesMD

Nein, er ist da leider nicht bewandert. Er meint es aber.

@qugart

... Lachnummer? Du solltest Deinem Ausbilder einige hinter die Ohren hauen, wenn er anderes vermittelt!